Änderungen ab 1. Juni
Geldzahlungen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Donnersbergkreis. Statt wie bislang sind ab 1. Juni nicht mehr die Kommunen, sondern die Jobcenter für die finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge aus der Ukraine zuständig. Somit greift hier nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern das Sozialgesetzbuch (SGB) II, also das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer bereits eine Rente bezieht - und beziehungsweise oder die Regelaltersgrenze erreicht...