Windkraft bewegt
Erneut Thema in Niedermoschel
Niedermoschel. Der alte Spruch "Was lange währt, wird endlich gut" bewahrheitet sich bei der Windkraft in Niedermoschel schon eine Zeitlang nicht. Wegen des Klimaschutzes und auch um die Finanzen aufzubessern, brachten frühere Gemeinderäte Pläne auf den Weg, regenerative Energien mittels Windkraft im Gemeindegebiet zu erzeugen. Schon seit rund fünf Jahren versucht die Wörrstadter Firma Juwi vier Windkraftanlagen der neusten Generation mit einer Gesamthöhe von 250 Metern im Bereich der Gewanne "Roter Kopf" in der Nähe der Gemarkungsgrenze und zum Nachbarort Hallgarten umzusetzen. Zwei Windkraftanlagen sollten auf Flächen von Landesforsten im angrenzenden Bauwald in der Gemarkung Obermoschel gebaut werden, zwei im angrenzenden Offenland der Gemarkung Niedermoschel. Obwohl im VG-Flächennutzungsplan damals für diesen Bereich keine Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen waren, sah Juwi Chancen, über den Regionalplan für den Bereich der Westpfalz die Windkraftanlagen zu errichten. Gleichzeitig sollte das Planungsrecht auch über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der VG voran getrieben und abgesichert werden. Diese Pläne werden nun "wegen sich hinschleppender Verfahrensdauer" ad acta gelegt und neue verfolgt, so Juwi.
Gegen die 2020er-Pläne gab es vor Ort und in der Nachbargemeinde Hallgarten erheblichen Widerstand., was zu Zeitverzögerungen führte. Die bereits 2001 gegründete Bürgerinitiative "Pro Nordpfalz" wehrte sich schon vor 23 Jahren erfolgreich gegen den Bau von Windkraftflächen in diesem Gemarkungsteil von Niedermoschel. Damals hatte die SGD Süd als Obere Planungsbehörde in einem Raumordnungsverfahren mittels Bescheid 2003 die Pläne der Firma Prokon, vier Windkraftanlagen in der Nähe des jetzigen Bereiches in Niedermoschel zu errichten, als nicht vereinbar mit den Zielen der Landesplanung erklärt. Gegen die neuen 2020er Pläne von Juwi wurde die BI wieder aktiv und reichte dagegen ein Bürgerbegehren ein. In der Begründung wurde auf die verschiedenen Belastungen und Nachteile gerade für Mensch und Tier und auch auf die ablehnende SGD-Entscheidung von 2003 hingewiesen. Für die Gemeinde Hallgarten, die touristisch Werbung für sich als "Insel der Ruhe" macht, wurden vor allem wegen der Belastungen durch Infraschall, Lärm und Schlagschatten Bedenken vorgebracht. Vorgeschlagen wurde von der BI, statt Windkraftanlagen Freiflächenphotovoltaik umzusetzen, was mittlerweile auch erfolgt ist. Aber auch in Niedermoschel selbst gab es Widerstand gegen die Windkraftpläne. 114 Personen aus der Gemeinde hatten das Bürgerbegehren unterstützt. Das eingereichte Bürgerbegehren, das als Ziel die Verhinderung der Windkraftanlagen hatte, wurde vom Gemeinderat am 16. November 2022 aus formalen Gründen und unter anderem wegen des Eingriffs in die Planungshoheit als unzulässig erachtet und abgelehnt. Ein Klage dagegen wurde von der BI angekündigt, aber nicht mehr bis zur endgültigen Entscheidung beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße verfolgt. Eine immer wieder geforderte direkte Bürgerbefragung zu dem Windkraftvorhaben in Niedermoschel wurde nicht durchgeführt.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte Wirtschaftsingenieur und Projektleiter Moritz Braun von der Firma Juwi, dass das Unternehmen abrückt von den Plänen, zwei Windkraftanlagen auf Eigentumsflächen von Landesforsten in Obermoschel zu errichten. Auf Grund des nach wie vor fehlenden Planungsrechtes beim Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land dürfe das zuständige Forstamt keine entsprechenden Gestattungsverträge zur Errichtung von Windkraftanlagen unterzeichnen. Das noch nicht abgeschlossene Flächennutzungsplanverfahren dauert Juwi mittlerweile zu lange, so Braun. Das Unternehmen geht davon aus, dass der von der Planungsgemeinschaft Westpfalz vorgetriebene Regionalplan schneller entscheidungsreif ist und dann hier im Bereich von Niedermoschel Vorranggebiete ausgewiesen werden. Auf die Waldflächen wird verzichtet. Auf der Gemarkung Niedermoschel sollen jetzt vier Windkraftanlagen errichtet werden. Wie Juwi auf Nachfrage informierte, waren die vorher geplanten Waldanlagen in westlicher Richtung, die neuen Offenland-Anlagen sind in südwestlicher Richtung von Hallgarten. Der Abstand zu der Gemeindegrenze von Hallgarten bleibt nach Angaben von Juwi in einem ähnlichen Bereich (1.150 Meter statt 1.200 Meter), aber deutlich außerhalb des gesetzlichen Mindestabstandes von derzeit 900 Metern. Errichtet werden sollen vier Enercon-Anlagen vom Typ E 75 mit jeweils 6 MW Leistung und einer Gesamthöhe von 250 Metern.
Erschließung über B 420
In der Bauphase soll die Erschließung über die B 420 Alsenz-Obermoschel-Unkenbach und von dort über den Wirtschaftsweg Römerstraße vorbei am Neudorferhof erfolgen, so die Pläne. Der Strom soll nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen in Alsenz in das Pfalzwerke-Netz eingespeist werden. Vielmehr werde jetzt der Bau eines eigenen Umspannwerkes in der Nähe der vorhandenen Hochspannungsleitung im Bereich des Roten Kopfes geplant. Die Erlösbeteiligung der Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern soll 0,2 Cent pro KW erzeugtem Strom betragen. Als Standortgemeinde würde Niedermoschel finanziell etwas mehr für die vier geplanten Windkraftanlagen erhalten als bisher. Nach Angaben von Braun in der Gemeinderatssitzung könnte je nach Stromertrag bis zu 12.000 Euro Einnahmen pro Jahr und Windkraftanlage für Niedermoschel gerechnet werden. Auf Nachfrage, bis wann Juwi diese neu vorgestellten Pläne umsetzen will, antwortete Braun, dass er mit bis zu vier Jahren Umsetzungszeit rechnet. Dann müsste aber bis Mitte, spätestens Ende 2025 dann der Raumordnungsplan durch sein und die inzwischen beauftragten sechs Gutachten am Ende auch positive Ergebnisse bringen, so der Juwi-Vertreter. Einige Detailfragen der Ratsmitglieder wurden noch beantwortet. Laut Ortsbürgermeister Gunther Keller sollte dies der Information der Ratsmitglieder über die neuen Pläne von Juwi dienen. Eine Beschlußfassung erfolgte deshalb nicht.
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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