Corona im Landkreis Birkenfeld
Aktuelle Corona-Fallzahlen und Ausgangssperre
Corona.Die aktuellen Corona-Fallzahlen für den Kreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein vermeldet die Kreisverwaltung Birkenfeld. Sobald die Kreisverwaltung aktuelle Zahlen veröffentlicht, sind diese unter www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-landkreis-birkenfeld zu finden.
Nach dem letzten Stand, 2. Februar, 17 Uhr kamen 19 Corona-Neuinfektionen im Gebiet hinzu, davon zehn aus Idar-Oberstein (sieben Frauen und drei Männer im Alter von 41 bis 93 Jahren), vier Personen aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld (eine Frau, 90 Jahre, und drei Männer), vier Personen aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (zwei Frauen, 17 und 38 Jahre, und zwei Männer, 56 und 65 Jahre) sowie eine Frau aus der Verbandsgemeinde Baumholder im Alter von 26 Jahren.
Fünf weitere Personen aus dem Landkreis Birkenfeld sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Es handelt sich um eine 95-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Baumholder, eine 83-Jährige und zwei 86-jährige Frauen aus Idar-Oberstein sowie einen 81-jährigen Mann aus Idar-Oberstein.
Insgesamt wurden 1.542 Coronavirus-Infektionen seit Beginn der Aufzeichnung registriert. Aktuell gelten 367 Personen als infiziert. 1.115 Personen gelten als genesen und 60 Menschen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 112,4.
Das Klinikum Idar-Oberstein versorgt momentan 29 Covid-19-Patienten (davon einen auf der Intensivstation) stationär und vier Verdachtsfälle. Das Elisabeth-Krankenhaus in Birkenfeld versorgt zwei Covid-19-Patienten (davon einen auf der Intensivstation) und drei Verdachtsfälle. In Quarantäne befinden sich laut Kreisverwaltung Birkenfeld neben den 367 akut Infizierten rund 600 Kreiseinwohner.
Ausgangssperre im Kreis Birkenfeld
Mit Allgemeinverfügung vom 30. Januar hat der Landkreis Birkenfeld die Beschränkungen der 15. CoBeLVO verschärft. Seit Sonntag, 31. Januar, gilt unter anderem eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Befristet ist die Allgemeinverfügung bis 14. Februar. Der Aufenthalt im Landkreis wird vor allem Personen untersagt, die nicht im Landkreis Birkenfeld sesshaft sind. Ausnahmen sind der Weg zu Arbeit, Arztbesuche, der Besuch von Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie kranke oder alte Menschen außerhalb von Einrichtungen. Auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie das Gassigehen ist erlaubt. Abweichend von der Landesverordnung dürfen Bewohner von Pflegeeinrichtungen im Kreis Birkenfeld täglich für die Dauer einer Stunde einen Besucher empfangen.
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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