Überraschung für viele Eltern
ADHS / ADS und Pflegegrad?
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung und zeigt sich oft mit einem übersteigerten Bewegungsdrang, einer gestörten Konzentrationsfähigkeit und unüberlegtes Handeln bei Impulsivität.
Grundsätzlich wird meist zwischen einem Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS) und dem Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom mit Hyperaktivität (ADHS) differenziert.
Doch zur Überraschung vieler Elterm, besteht oft ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ein Antrag ist immer dann sinnvoll, wenn das betroffene Kind auf einen Hilfebedarf angewiesen ist, der nicht dem eines gleichaltrigen Kindes entspricht, welches ADHS oder ADS nicht hat. Häufig reicht der zusätzliche Betreuungsbedarf des Kindes dafür aus, dass Leistungen im Sinne des Pflegegrades I oder II bewilligt werden - Hilfe für mehr Unterstützung und Entlastung.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung. Die Pflegestützpunkte sind ein kostenloses Beratungsangebot. Wir sind für Menschen mit Pflege- und Hilfsbedarf sowie deren Angehörigen da - 135mal in Rheinland Pfalz.
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim | VG Dannstadt-Schauernheim
Böhler Straße 7
67126 Hochdorf-Assenheim
Telefon: 06231 / 9 39 47 41
Telefon: 06231 / 9 39 47 42
www.pflegestuetzpunkte-rlp.de
Autor:Manfred Krüger aus Böhl-Iggelheim |
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