Gehwege Ruppertsberg
Rückschnitt einragender Sträucher

Foto: pixabay

Ruppertsberg.  Liebe RuppertsbergInnen,
im Februar hatte ich darum gebeten, durch Rückschnitt von einragenden Sträuchern die Nutzbarkeit von Gehwegen zu gewährleisten! Leider ist dies nicht überall so geschehen. Auch im Wissen um die Klugheit der Natur, in diesem Falle war es jedoch ein Appell an die Einsicht der Anwohner. Gegenüber älteren Menschen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen, betreuenden Menschen, die Senioren in Rollstühlen durch unser Dorf schieben, Kindern auf dem Heimweg ist das Bordstein“hopping“ nicht nur eine Zumutung. Nein, es ist schlicht und ergreifend auch eine Ordnungswidrigkeit! Einragende Sträucher können als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als Ursache für Schäden werden, und die Gemeinde kann (und wird) hier auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen greifen. Vermeiden Sie diese gegenseitigen Ärger, indem Sie einfach Ihrer Verkehrsicherungpflicht vor Ihrem Grundstück nachkommen. Damit haben Sie dann zwar dennoch nicht den persönlichen Besitzanspruch beispielsweise zum Parken auf dem Gehsteig erworben, aber sich vielleicht einfach die Ordnungsstrafe erspart. Ist doch auch schon was!
Nun gibt es allerdings in unserem Dorf auch so schmale Gehwege, welche einfach nicht von Fußgängern zu benutzen sind. Dass diese in diesen Straßenbereichen natürlich die Straße benutzen, sollte für Autofahrer dann doch auch keine Überraschung sein. Jedenfalls ist es kein Grund, lautstark oder fahraggresiv Meinung bilden zu wollen!
Heiner Weisbrodt, Ortsbürgermeister

Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim aus Deidesheim

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