Stoppschildkontrolle
Fünf Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt
Großfischlingen. Fünf Fahrzeugführer wurden am 25. Februar, innerhalb einer Stunde gebührenpflichtig verwarnt, weil sie an der Kreuzung L507/L542 bei Großfischlingen das Stoppschild missachteten. An dieser Örtlichkeit ereigneten sich in zurückliegender Zeit schwerwiegende Verkehrsunfälle, weshalb die Polizei auf diese Örtlichkeit ein besonderes Augenmerk legt. Zusätzlich ist an dieser Stelle aufgrund der bestehenden Umleitung der Ortsdurchfahrt Edesheim derzeit erhöhtes Fahrzeugaufkommen zu verzeichnen. Stoppschilder sollen Unfälle an vielbefahrenen oder schlecht einsehbaren Kreuzungen verhindern. Im Rahmen der Standkontrolle wurde zudem ein Gespann bestehend aus einem PKW und einem Anhänger kontrolliert. Es konnte festgestellt werden, dass die Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen hatte. Hierfür wäre mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 oder Klasse BE nötig gewesen. Da der 37-jährige Audi-Fahrer lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen konnte, wird auf ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommen. Informationen über die Fahrerlaubnisklassen können hier auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingesehen werden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html. | Polizeidirektion Landau
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
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