Fahren unter Medikamenteneinfluss
Kollision mit Mittelschutzplanke bei Edenkoben
Edenkoben. Die Fahrtüchtigkeit kann durch Medikamenteneinnahme erheblich beeinträchtigt werden. Insbesondere die Wirkungsweise bei Antidepressiva kann zum Verlust der Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beim Autofahrer führen. So kam es am Sonntag, 6. Dezember, 13.30 Uhr, auf der A65 in Höhe der AS Edenkoben zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Autofahrerin infolge Medikamenteneinflusses mit der Mittelschutzplanke kollidierte. Bei der Unfallaufnahme gab sie an, dass sie täglich ein Antidepressivum einnehme. In einem Krankenhaus musste ihr im Anschluss eine angeordnete Blutprobe entnommen werden. Ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde eingeleitet, da die Frau nicht in der Lage war, ihr Fahrzeug sicher zu führen. Die Polizei warnt: Medikamente können eine berauschende Wirkung haben und somit die Verkehrstüchtigkeit nicht unerheblich einschränken. Wichtig sind insbesondere die Informationen des Beipackzettels beziehungsweise die Hinweise des Arztes in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens wird immer die zuständige Führerscheinstelle über den Medikamenteneinfluss informiert. Diese prüft sodann, ob der Verkehrsteilnehmer noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet oder ob ihm die Fahrerlaubnis nach Verwaltungsrecht zu entziehen ist. (Polizeidirektion Landau)
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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