Zwei Meter Abstand erforderlich
Radfahrer gefährlich überrholt
Edenkoben. Die Polizei führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, weil am Pfingstmontag gegen 15 Uhr ein BMW-Fahrer aus dem Kreis Heidelberg auf der L 507/Edesheimer Brücke zwei Rennradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit hupend und trotz Gegenverkehr überholte. Der erforderliche Mindestabstand von zwei Meter wurde dabei nicht eingehalten. Die Polizei weist daraufhin hin: Kraftfahrer, die einen Radfahrer außer Orts überholen, müssen mindestens einen Abstand von zwei Meter (1,5 Meter innerorts) einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung seit 28. April 2020 ergänzt worden. pol
Autor:Thomas Klein |
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