Unrat gehört nicht an und ins Gewässer
Gewässerschutz in der VG Edenkoben
Edenkoben. Gartengrünschnitt gehört nicht an den Gewässerrand. Der Grünschnitt aus den privaten Haushalten ist der regulären Abfallentsorgung zuzuführen, nicht am Gewässer zu entsorgen – darauf weist die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hin.
Am Leiselgraben in Edesheim und am Triefenbach in Edenkoben wurden bei den zurzeit durchgeführten Pflegearbeiten an den Gewässerabläufen viele Stellen gefunden, an denen Gartengrünschnitt gelagert wurde. So gelangten etwa am Triefenbach Johannistraubenstöcke und Holunder nach dem Schnitt im Garten direkt im Bach.
Schäden durch Gewässerverunreinigung
Bei einem Hochwasser wird dieses Material mitgespült und bleibt am Rechen hängen. In der Folge kommt es zum Rückstau, das Gewässer tritt über die Ufer und kann sogar Keller fluten. Auch können Ausspülungen an anderen Stellen entstehen, die dann Widerlagern von Brücken oder an Wirtschaftswegen Zerstörungen und verbundene aufwendige Instandsetzungen zur Folge hätten, informiert Bernhard Bäcker vom Fachbereich Bauen und Umwelt.
Paletten, Reben, Rebschnitt, Gartenabfälle, Holz, Plastikplanen oder alte Kissen – ebenfalls Dinge, die der regulären Abfallentsorgung zuzuführen sind und nicht dem Gewässer.
Bürger in Edenkoben sollen Beobachtungen melden
Die Bürger werden gebeten, die Augen offen zu halten und beim Beobachten von Abfallablagerungen am oder im Gewässer Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben aufzunehmen, Bernhard Bäcker, umwelt@vg-edenkoben.de oder Telefon 06323 959-137. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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