Rechtsanspruch für bis zu 50 Kinder
Katholische Kita „St. Georg“ in Venningen erhält Förderbescheid zur Erweiterung
Landkreis SÜW. Die katholische Kindertagesstätte „St. Georg“ in Venningen wird um rund 150 Quadratmeter auf rund 475 Quadratmeter erweitert. Dadurch soll künftig der Rechtsanspruch für bis zu 50 Kinder erfüllt werden. Der Kreis beteiligt sich an den geplanten Baukosten in Höhe von rund 800.000 Euro Stand heute mit rund 104.000 Euro. „Venningen ist die dritte Kita in unserem Landkreis, der wir innerhalb kurzer Zeit einen Förderbescheid überreichen können“, so Landrat Dietmar Seefeldt bei der Übergabe vor Ort. Ortsbürgermeister Jürgen Leibfried nahm im Beisein des Ortsbeigeordneten Georg Wiedemann und der Kita-Leiterin Anke Bruckner den Bescheid entgegen.
„Wir hoffen, in diesem Jahr weitere Um- oder Anbauarbeiten der Kitas im Landkreis fördern zu können, um damit den weiterhin hohen Platzbedarf verstärkt abdecken zu können. Denn nur so - und natürlich mit ausreichend Personal – kann der gesetzliche Anspruch auf einen Kitaplatz für jedes Kind erfüllt werden“, so der Landrat weiter.
Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern ergänzte: „Noch wissen wir nicht, ob die Höhe der Fördersumme durch den Kreis so bleibt wie vorgesehen. Denn derzeit erarbeiten die kommunalen Spitzenverbände, also der Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag in Rheinland-Pfalz, eine Musterrichtlinie, die regeln soll, wie die Förderung der Landkreise an den zuwendungsfähigen Kosten künftig angemessen erfolgen kann. Sobald diese Richtlinie im Landkreis umgesetzt werden kann, wird unsere Förderung nachträglich angepasst.“ red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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