Stadtverwaltung Grünstadt informiert
Büsche und Bäume regelmäßig schneiden
Grünstadt. Die Verwaltung wird in der 47. und 48. KW in Grünstadt wieder Standsicherheitskontrollen an den Straßenleuchten durchführen lassen. Falls am eigenen Grundstück Straßenleuchten eingewachsen sind, müssen diese vollständig freigeschnitten werden, damit die Prüfung durchgeführt werden kann.
Für Straßen und Gehwege gilt:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn; 2,50 m über Geh- und Radwegen sind unbedingt freizuhalten!
Straßen- und Gehwege sind gemäß der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen“ sauber zu halten. Das „Sauberhalten“ umfasst nicht nur das winterliche Schneeräumen, sondern auch das Freihalten von Laub und Unkrautbewuchs.
Pflegeschnitte dürfen das ganze Jahr über, bei Verkehrsbehinderungen natürlich immer, und große Rückschnitte in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden (außerhalb der Vegetationszeit).
Informationen sind beim Ordnungsamt erhältlich. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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