Dienststellen der Stadtverwaltung Grünstadt können bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, Maskenpflicht ab 27.04.2020
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Grünstadt (Kreuzerweg 2, 7+9, Weinstraßencenter mit Wohnungsverwaltung) können bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Die Dienststellen bleiben somit weiterhin geschlossen. Bitte nehmen Sie, wenn Sie ein Anliegen mit der Verwaltung besprechen wollen, zuvor mit uns Kontakt auf. Die Telefonnummern und Mail-Adressen finden Sie auf unserer Homepage unter www.gruenstadt.de unter der Rubrik Rathaus/Verwaltung.
Beim Besuch in den städtischen Dienststellen gilt ab 27.04.2020 eine Maskenpflicht. Bitte denken Sie daran, wenn Sie zum vereinbarten Termin kommen. Sie schützen damit unsere MitarbeiterInnen vor einer Ansteckung und wir können dadurch unsere
Dienstleistungen für Sie anbieten.
Überlegen Sie auch, ob Ihr Anliegen nicht auch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden kann.
Die Touristinformation und die Volkshochschule bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Autor:Stadtverwaltung Grünstadt aus Grünstadt |
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