Scheibenhardt. Am 16. Mai 2024 führte die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern Kontrollmaßnahmen auf der B9 bei Scheibenhardt durch. Neben den Polizeibeamten des Revier Bienwald waren Polizeikräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sowie der Einsatzeinheit Einzeldienst eingesetzt. Die Kontrollen ergaben, neben weiteren Feststellungen, folgende vier Sachverhalte:
1. Die Überprüfung einer 31-jährigen Französin ergab, dass das Fahrzeug der Frau nicht über den notwendigen Versicherungsschutz verfügte. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass gegen sie zwei Aufenthaltsermittlungen sowie zwei Vollstreckungshaftbefehle aufgrund von Diebstahl vorlagen. Nach der Zahlung der Geldstrafe in Höhe von insgesamt 879,50 Euro konnte sie ihren Reiseweg fortsetzen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Die Frau erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
2. Ein 27- jähriger Rumäne wurde als Beifahrer eines Fahrzeuges kontrolliert. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung vor. Da ein Verwandter die Geldstrafe des Mannes von 2836,00 Euro bezahlte, konnte der 27-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
3. Die Kontrolle von zwei Männern, einem 30-jährigen nordmazedonischen sowie einem 36-jährigen moldawischen Staatsangehörigen, ergab, dass diese den visumfreien Zeitraum überschritten hatten und nicht über gültige Aufenthaltstitel verfügten. Beide Männer gaben an in Deutschland zu arbeiten und bei ihrem Arbeitgeber zu wohnen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3000 Euro erhoben. Beide erklärten sich zur freiwilligen Ausreise bereit. Hierfür wurden den Männern eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt und ihre Reisepässe an die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt für die Durchführung der Ausreise übermittelt. Gegen die beiden Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise, Aufenthalt sowie Ausübung einer Beschäftigung entgegen des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet.
4. Bei der Kontrolle eines weiteren PKW wurden zwei albanische Staatsangehörige festgestellt. Der 27-jährige Fahrer sowie der 53-jährige Beifahrer hatten ebenfalls beide den visumfreien Zeitraum überschritten und verfügten nicht über gültige Aufenthaltstitel für die Einreise nach Deutschland. Weiterhin konnte ermittelt werden, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Beide Männer stimmten einer freiwilligen Ausreise zu; entsprechende Tickets wurden gebucht und eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt. Die beiden Männer erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland. Der Fahrzeughalter, eine nicht anwesende dritte Person, erwartet ebenfalls ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts eines Halterverstoßes. Außerdem musste er die Abholung seines PKW organisieren.
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