Bundespolizei Bienwald
Grenzkontrolle führt zur Vollstreckung eines Haftbefehls
Grenzübergang Bienwald. Am 8. Februar konnte die Bundespolizei im Bienwald einen Haftbefehle vollstrecken. Im Rahmen einer Grenzkontrollstelle am Grenzübergang der B9 wurde durch Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll - und Überwachungseinheit ein belarussischer Staatsangehöriger angehalten und grenzpolizeilich kontrolliert. Hierbei wurde ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Die Geldstrafe von 600 Euro konnte der 53-Jährige Mann bezahlen und deshalb seine Reise fortsetzen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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