Landkreis Germersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim als untere Jagdbehörde und untere Naturschutzbehörde bittet um verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Verhalten in der Natur. Im Frühjahr beginnt in der Biologie jedes Jahr von Neuem der neue Lebenszyklus. Die Bäume und Sträucher schlagen aus, die Frühblüher strecken ihre Köpfchen aus der Erde und Vögel fangen an zu brüten. Eine schöne Zeit, perfekt für Spaziergänge in der Natur. Gerade in der so genannten Brut- und Setzzeit, vor allem zwischen 1. März und 30. Juni, heißt es besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen.
„Menschliche Eingriffe machen es Wildtieren teilweise schwer Nachwuchs großzuziehen“, sagen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Naturschutz zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun und bitten Spaziergänger während der Brut- und Setzzeit um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. So sind insbesondere freilaufende Hunde eine erhebliche Gefahr für Jungtiere. Wenn beim Spaziergang in Feld, Wald und Wiese Hunde generell an die Leine genommen werden, können Störungen und Stress der in der Natur neugeborenen beziehungsweise geschlüpften Wildtiere sowie deren Elterntieren vermieden werden. Im schlimmsten Fall werden junge Feldhasen, Rehkitze oder Nestlinge verlassen oder kühlen aus. In den Naturschutzgebieten dürfen Hunde davon unabhängig ohnehin nicht frei laufen gelassen werden.
Gleichzeitig benötigen junge Wildtiere in den seltensten Fällen menschliche Hilfe. Wenn keine Störungen vorliegen, werden Jungtiere von den Muttertieren nur kurze Zeit alleine gelassen, wenn dies zum Beispiel zur Nahrungssuche erforderlich ist. Die Jungtiere warten auf die Rückkehr der Mutter und dürfen von Spaziergängern nicht als vermeintliche Waisen mitgenommen werden. Was gut gemeint ist, kann die Überlebenschancen der Jungtiere erheblich verschlechtern.
Zuweilen werden sogar die Jungtiere seltener und gefährdeter Arten aus dem Wald mitgenommen, weil die Situation falsch eingeschätzt wird. Es kommt immer wieder vor, dass etwa junge Wildkatzen nach ihrer Mutter rufen und dadurch von Spaziergängern entdeckt werden. Da es sich hier nicht um Hauskatzen handelt, ist es nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften im Übrigen auch nicht erlaubt, diese jungen Wildkatzen mitzunehmen. Generell darf man herrenlose Wildtiere nicht mitnehmen. Den wenigsten Tierfreunden ist bewusst, dass sie Jagdwilderei begehen, wenn sie ein Wildtier aufnehmen, das dem Jagdrecht unterliegt. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises weist außerdem darauf hin, dass es verboten ist Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen („Radikalschnitt“). Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Der Artenschutz ist dabei aber immer zu berücksichtigen.
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