Bürgermeisterwahl wird ausschließlich in Form der Briefwahl durchgeführt
Bürgermeisterwahl findet statt - nur Briefwahl zulässig
Hambrücken. Die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 05.04.2020 findet statt. Dies teilt Bürgermeister Thomas Ackermann aktuell mit.
Die Stimmabgabe ist nur per Briefwahl zulässig. Seitens des Bürgermeisteramtes wurde eine Anordnung erlassen, dass zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Mitglieder der Wahlorgane und der Bediensteten der Verwaltung die Bürgermeisterwahl ausschließlich in Form der Briefwahl durchgeführt wird.
Aktuell werden allen Wahlberechtigten, welche bis zum Ablauf des 30.03.2020 noch keine Briefwahl beantragt hatten, diese Unterlagen zugestellt. In einem Begleitschreiben bittet die Gemeindeverwaltung die Wahlberechtigten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Das Procedere wird auch nochmals genau erläutert.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden.
Die Auszählung erfolgt dann ab 18.00 Uhr in der Lußhardthalle, wo der Gesundheitsschutz für alle Beteiligten sichergestellt wird.
Die Auszählung ist öffentlich. Seitens der Gemeindeverwaltung wird der Zugang zur Lußhardthalle kontrolliert. Bei allen Personen, welche die Lußhardthalle betreten wollen, wird am Eingang durch Bedienstete der Gemeinde Fieber gemessen. Im Zweifelsfall, etwa bei Vorliegen von Krankheitssymptomen können Personen auch abgewiesen werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung ergeht der Appell an die Bürgerschaft, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen und so für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung auch in Krisenzeiten zu sorgen. jk
Autor:Jochen Köhler aus Hambrücken |
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