Hilfe für Hambrücken
MdB Olav Gutting und Bürgermeister Marc Wagner trafen sich
Hambrücken. Fast das gesamte kommunalpolitische Spektrum haben Bundestagsabgeordneter Olav Gutting und Bürgermeister Dr. Marc Wagner erörtert, als der CDU-Parlamentarier dem neuen Ortsoberhaupt von Hambrücken im Rathaus einen Besuch abstattete.
Was kann der Bund für die Gemeinden tun? Welche Hinweise und Wünsche gibt es aus der Kommunalpolitik? Dabei ging es vornehmlich um die Frage, wie der Bund die Kommunen im Land unterstützen kann. Der Wahlkreisabgeordnete bot an, als Ansprechpartner für Belange in Zuständigkeit des Bundes zur Verfügung zu stehen und bei Bedarf direkte Kontakte in Berlin zu vermitteln, was der Bürgermeister dankbar aufnahm.
Im Vordergrund standen erwartungsgemäß die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Städte und Gemeinden, die davon direkt betroffene kommunale Finanzsituation, die Verkehrslage im Allgemeinen und speziell für Hambrücken, die Topthemen Betreuung und Bildung, so die Perspektiven für Kindergärten und Schulen.
Von den schlimmen Zuständen mit fast täglichen Verkehrsstaus auf der A5 ist immer wieder Hambrücken betroffen und dient dann als Auseich- und Umfahrungsstrecke – mitsamt allen Problemen, stellten beide fest. Hier sei „überörtliche Hilfe“ angesagt.
Die zwei Politiker sprachen auch über das auf den Weg gebrachte Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder. Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen kurzfristig und unmittelbar die Haushalte aller Gemeinden. Vor allem seien erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten.
Mit dem Gesetz sollen die coronabedingten Folgewirkungen der verschlechterten Finanzlage der Gemeinden durch pauschalen Ausgleich - für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen - durch den Bund und das Land ausgeglichen werden. Darüber hinaus ermögliche der Bund die weitere Stärkung der Finanzkraft der Kommunen durch dauerhafte Übernahme weiterer 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Hartz-IV-Leistungen für Unterkunft und Heizung, so Gutting.
Als pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen erhalten die Länder aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von insgesamt 6,134 Milliarden Euro, davon Baden-Württemberg 841 Millionen Euro. Dieser Betrag müsse vom Land nach dem Landesschlüssel an die Gemeinden weitergegeben werden.
Autor:Werner Schmidhuber aus Waghäusel |
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