Neubaugebiet "Brühl"
Sachstand zum Neubaugebiet „Brühl“
Hambrücken (jk) Die Entwicklung des ca. acht Hektar großen Neubaugebietes „Brühl“ am nordöstlichen Ortsrand von Hambrücken mit rund 130 Bauplätzen ist auf absehbare Zeit die wichtigste Infrastrukturmaßnahme, um in größerem Umfang für junge Familien bezahlba-ren Wohnraum im Gemeindegebiet zu schaffen.
Damit in Hambrücken weiterhin ein angemessenes Gleichgewicht der Generationen gewährleistet werden kann, hat Bürgermeister Dr. Marc Wagner die Realisierung des Baugebietes mit oberster Priorität versehen und treibt die Angelegenheit nun voran.
Grundlage für die Umlegung und damit die Realisierung des Baugebietes ist der Bebauungsplan. Dessen Entwurf wurde zuletzt im Dezember 2019 öffentlich ausgelegt. Die hierauf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Naturschutz-verbände, Versorgungsunternehmen usw.) werden Gegenstand der gesetzlich notwendigen Abwägungsentscheidung sein.
Problematisch sind derzeit zwei Bereiche, der aus naturschutzrechtlichen Gründen vorgesehene Ausgleich für die Umsiedlung be-drohter bzw. streng geschützter Tierarten sowie die Unterzeichnung des Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrags sowie der Umlegungsvereinbarung samt Bauverpflichtung durch alle Eigentümer.
Da die Gemeinde selbst nicht über die notwendige, möglichst zusammenhängende Ausgleichsfläche von 15.000 m² auf der Gemar-kung Hambrücken verfügt, ist sie insoweit zwingend auf die Mitwirkung der Eigentümer der hierfür in Betracht kommenden Flächen angewiesen. Diese müssten ihren Grundbesitz nicht unbedingt an die Gemeinde veräußern. Eine dingliche Absicherung über die Eintragung einer Dienstbarkeit würde genügen. Die Gemeindeverwaltung hat am 06.07.2020 unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Wagner eine erste Informationsveranstaltung durchgeführt, an der einige Eigentümer teilgenommen haben. In den nächsten Wochen wird sie Kontakt mit weiteren Eigentümern aufnehmen.
Soweit es die Mitwirkung der Grundstückseigentümer im Baugebiet betrifft, liegt diese inzwischen von rund 95 % vor. Lediglich vier Eigentümer-Parteien haben bisher aus verschiedenen Gründen den Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrag sowie die Umle-gungsvereinbarung samt Bauverpflichtung nicht unterzeichnet. Seit Anfang Juli 2020 ist Bürgermeister Dr. Wagner dazu übergegan-gen, gezielt das Gespräch zu suchen und weiter an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.
Sollten die Gespräche nicht in beiden Bereichen zum Erfolg führen, müsste laut Dr. Wagner über den Einsatz hoheitlicher Instrumen-te nachgedacht werden, um ein sonst drohendes Scheitern des Baugebietes zu verhindern. Dies wäre jedoch mit einer weiteren deutlichen Verzögerung und zusätzlichen Kosten verbunden.
Der zeitliche Horizont ist angesichts dieser Schwierigkeiten nur schwer zu prognostizieren und mit erheblichen Unsicherheiten be-haftet. Sollte bis September 2020 genügend Ausgleichsfläche gesichert sein und die Zustimmung aller Eigentümer vorliegen, könnte bei einem optimalen Verlauf vom Beginn der Erschließung im Frühjahr 2021 ausgegangen werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen
Bürgermeister Dr. Marc Wagner, Tel. 07255/7100-10, E-Mail: bm.wagner@hambruecken.de sowie
der zuständige Fachbereichsleiter Jochen Köhler, Tel. 07255/7100-42, E-Mail: jkoehler@hambruecken.de
gerne zur Verfügung.
Autor:Jochen Köhler aus Hambrücken |
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