Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Kein Gesichtsvisier statt Maske in der Schule
Kaiserslautern. Ein Schüler einer Schule in Speyer darf auf dem Schulgelände kein Gesichtsvisier („Face Shield“) tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. mit Beschluss vom 10. September entschieden. Zuvor erschien der Antragsteller wenige Tage nach Schulbeginn mit einem Gesichtsvisier statt wie zuvor mit einer Alltagsmaske in der Schule. Nachdem er von der Schulleitung gebeten worden war, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wies sein Vater mit Schreiben vom 2. September 2020 unter...