Landkreis schließt Vergleich mit Investor im Karlsdorf-Neutharder Gewerbegebiet
Kein finanzieller Schaden?
Karlsdorf-Neuthard. Der Rechtsstreit zwischen einem Investor und dem Landkreis Karlsruhe um die Erstellung eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände des ehemaligen Penny-Markts im Karlsdorf-Neutharder Gewerbegebiet Tiergarten Nord ist endgültig beigelegt.
Der Vergleich wurde am 21. Juni vor der 9. Zivilkammer am Landgericht Karlsruhe von beiden Seiten angenommen. Er beinhaltet, dass der Landkreis Karlsruhe dem Investor das Grundstück zum damaligen Wert von 500.000 Euro abkauft und ihm entstandene Planungskosten in Höhe von 111.000 Euro erstattet.
Dem Landkreis entstünde dadurch kein finanzieller Schaden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes: Das Grundstück, für das es bereits Interessenten gibt, könne voraussichtlich zum genannten Preis weiterveräußert werden und die Planungskosten würden dem Landkreis vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Abrechnung von flüchtlingsbedingten Kosten erstattet.
Zum Streit kam es in der Hochphase des Flüchtlingszustroms, als überall im Landkreis händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge gesucht wurden. So gab es Überlegungen, auf dem Gelände des ehemaligen Supermarktes - in dessen umgebauten Marktgebäude der Landkreis bereits Räume für bis zu 70 Flüchtlinge angemietet hatte - ein völlig neues Gebäude für die dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten zu errichten. Nachdem die Flüchtlingszahlen im Folgenden stark zurückgingen und kein Mietvertrag für ein neues Gebäude unterzeichnet wurde, hatte der Landkreis Abstand von weiteren Planungen genommen.
Darauf hin klagte der Investor auf Schadensersatz in Höhe von 830.000 Euro, die sich aus dem Grundstückskaufpreis – ohne Herausgabe des Grundstücks an den Landkreis - sowie mit dem Kauf angefallenen Nebenkosten, Finanzierungskosten und Planungskosten in Höhe von zirka 130.000 Euro und einem Aufwendungsersatz für erbrachte Eigenleistungen in Höhe von 70.000 Euro zusammen setzten.
Mit dem Vergleichsvorschlag folgte das Gericht der Auffassung, dass kein gültiger Mietvertrag geschlossen wurde. Der Grundstückserwerb des Investors stelle keinen „Schaden“ dar. Deshalb einigte man sich auf den Kauf des Grundstücks zum damaligen Wert durch den Landkreis. Die entstandenen Planungskosten in Höhe von 110.000 Euro waren von Seiten des Landkreises im Verfahren nicht strittig gestellt worden. ps/cob
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