Versuchtes Tötungsdelikt in Klingenmünster
Mitbewohner mit Messer angegriffen

Symbolbild | Foto: Pixabay

Klingenmünster. Am Donnerstagmittag, 27. August, gegen 12 Uhr, griff ein 42-jähriger Mann im gemeinsamen Aufenthaltsraum seinen 48-jährigen Mitbewohner mit einem Messer an und fügte ihm eine tiefe Stichverletzung im Brustbereich zu. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Angriff unvermittelt und für den Geschädigten überraschend erfolgte. Dem Verletzten gelang es zu fliehen und sich vor dem Beschuldigten in Sicherheit zu bringen. Der Beschuldigte konnte unmittelbar nach der Tat festgenommen werden. Der Geschädigte musste in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert werden. Es besteht derzeit keine Lebensgefahr. Beide Männer wohnten in einer betreuten Wohngruppe in Klingenmünster.

Der Beschuldigte wurde heute dem Haftrichter des Amtsgerichts Landau vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Mordes. Dabei wurde von dem Mordmerkmal der Heimtücke ausgegangen, da das Tatopfer nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht mit einem Angriff rechnete. Der Beschuldigte kam in eine psychiatrische Klinik.

Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird. Staatsanwaltschaft Landau und Polizeipräsidium Rheinpfalz

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Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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