Pfalzklinikum informiert
Besuchsverbot
Klingenmünster. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher ist das Pfalzklinikum gezwungen, ein Besuchsverbot an den Standorten Klingenmünster und Rockenhausen in seinen klinischen Einrichtungen auszusprechen. Die Maßnahme ist zunächst bis einschließlich 28. Februar befristet. Grund dafür sind die hohen Infektionszahlen, wodurch sich die Infektionsketten am Pfalzklinikum nicht mehr nachvollziehen lassen. Hinzu kommen vermehrte krankheitsbedingte Personalausfälle. In begründeten Ausnahmefällen können Besuche weiter möglich sein. Das ist im direkten Kontakt mit der entsprechenden Klinik zu klären. Nicht vom Besuchsverbot betroffen sind die Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie (Betreuen-Fördern-Wohnen). ps
Alle Informationen sind unter www.pfalzklinikum.de/corona-virus zu finden.
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.