Kraichgau stark von Potentialflächen betroffen
Vorranggebiete Windenergie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Vorranggebiete Windenergie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein im Kraichgau | Foto: Quelle: Regionalverband Mittlerer Oberrhein
  • Vorranggebiete Windenergie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein im Kraichgau
  • Foto: Quelle: Regionalverband Mittlerer Oberrhein
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Am 24.1.2024 hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) seine vorgeschlagenen Vorranggebiete für Windenergie auf seinem Terrain beschlossen und veröffentlicht (s.u. www.region-karlsruhe.de „Teilregionalplan Windenergie“). Der RVMO ist – wie die anderen Regionalverbände auch – von der aktuellen Regierung beauftragt, bis 2025 in Baden-Württemberg 1,8% der Landesfläche vorzuschlagen und festzulegen, auf denen der Bau von Windrädern ermöglicht werden soll. Leider ist die Region Kraichgau auch betroffen von solchen Flächen, obwohl es im aktuellen Windatlas 2019 zum Kraichgau heißt: "Die Lage…lässt keine hohen Windgeschwindigkeiten erwarten...Ein Windangebot mit mehr als 300 W/m² ist nur ganz vereinzelt vorzufinden.“ Zudem liegen manche Flächen direkt neben Naturschutzgebieten oder nachgewiesenen Rotmilan-Brutplätzen.

Immer wieder wird seitens des RVMO ermahnt: „Wenn das Flächenziel zur Ausweisung von 1,8% der Fläche Baden-Württembergs zur Windenergienutzung nicht zustande kommt, kommt es zur Superprivilegierung. D.h. überall im Land können Windräder gebaut werden.“ Das ist richtig, aber das unterscheidet sich von der bereits heute bestehenden und geltenden Rechtslage nahezu nicht. Später wie auch schon heute sind dann Windradplanungen strengen Genehmigungs-Prozessen unterworfen. Nur im Fall der Ausweisung von Vorranggebieten – wie es die aktuelle Regierung mit dem laufenden Prozess tut - sind Genehmigungs-Prozessen erheblich erleichtert und die Windkraft-Investoren haben mehr oder weniger „freie Bahn“.

Wie geht es für Kraichtal weiter? Laut Bürgermeister Borho wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange bald auch die Stadt Kraichtal angehört. Wenn diese Anhörung vorliegt, wird der Gemeinderat diese offizielle Stellungnahme erörtern und ggf. beschließen. Im Rahmen dieser öffentlichen Diskussion werden allerdings keinerlei Bestandteile öffentlich diskutiert werden, welche nichtöffentlicher Bestandteil von vorhergehenden Beratungen waren. Alle der Stadt Kraichtal vorliegenden Erkenntnisse, Studien und Untersuchungen wurden dem RVMO bereits zu Beginn der Beplanung mitgeteilt.

Die interessierte Öffentlichkeit hat vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem RVMO Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können online unter www.region-karlsruhe.de eingesehen werden.

Anlässlich dieser Entwicklungen treffen sich die Mitglieder des Vereins Windradfreies Kraichtal n.e.V. am 1. März zu einer Mitgliederversammlung, um die aktuellen Prozesse zu bewerten und Stellung dazu zu beziehen. Und um geeignete Maßnahmen abzuleiten. Wer Interesse an der Teilnahme und einer Mitwirkung oder einer Mitgliedschaft hat, kann sich gerne per Mail über windradfreies-kraichtal@web.de anmelden. Oder auch Grundstücksbesitzer, die sich über die hohen Risiken der Verpachtung von Flächen für Windräder informieren wollen. Weitere Infos unter www.windradfreies-kraichtal.de.

Umfrage FCK

Autor:

Roland Roland Heim aus Kraichtal

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