Satzungsbeschluss des Bebauungsplans A 5 Quartier
Fehlinformationen erschweren der Kronauer Verwaltung die Arbeit
Kronau. Die Gemeinde Kronau beabsichtigt in Kürze den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zum A 5 Quartier (A5Q) zu fassen. In diesem Zusammenhang werden Einwände von Behörden sowie der Öffentlichkeit abgewogen.
Wie die Verwaltung mitteilt, basierten einige Einwände von privater Seite jedoch nicht auf objektiven Tatsachen, sondern auf Missverständnissen. „Das erschwert eine qualifizierte Beratung“, so Kronaus Bürgermeister Frank Burkard.
Viele Beobachter gingen zum Beispiel fälschlicherweise davon aus, dass die Penny-Zentrale Süd-West keine Gewerbesteuer bezahle. Dem sei nicht so. Dagegen hätte das seitens der Firma zunächst favorisierte „Frischelager“ auf der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Heidig vermutlich keine oder nur sehr wenig Gewerbesteuer eingebracht.
In Wasserschutzzone 3 seien Gewerbeansiedlungen möglich, sofern keine besondere Gefährdung von ihnen ausgehe. So befinde sich etwa auch die Kronauer Tankstelle in Wasserschutzzone 3 - mit dem Segen aller Behörden und stets problemlos.
Der Bürgermeister stellt ebenfalls klar: Laut Regionalplan gibt es im A5Q keinerlei Vorrangflächen für Landwirtschaft, wie sie üblicher Weise auf wertvollen Böden ausgewiesen werden. Auch von einem kartierten Biotop finde sich keine Spur, wohingegen sich in der bisherigen Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Heidig ein kartiertes Biotop in Form eines „Flächenhaften Naturdenkmals“ von der Größe eines Hektars findet. Auch vor diesem Hintergrund habe der Gemeinderat eine Erweiterung des Gewerbegebiets Heidig bis auf weiteres gestrichen. ae
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