Gaststätten dürfen ab 18 Mai wieder öffnen – innen und außen
Strenge Verhaltensregeln für Wirte und Gäste
Ab kommendem Montag, 18. Mai ist es soweit: In Baden-Württemberg dürfen Gaststätten wieder öffnen. Dies gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für den Außenbereich. Dabei gelten im Übrigen die normalen Sperrzeiten. Grundsätzlich steht also einem Besuch im Biergarten ihres Vertrauens nichts mehr im Wege.
Die Stimmung trüben könnten allerdings die Begleiterscheinungen. Es gelten klare Verhaltensregeln für Personal und Gäste, wie zum Beispiel:
- Personen, die innerhalb von 14 Tagen in Kontakt zu einem Corona-Infizierten standen, dürfen die Gaststätte nicht betreten.
- Körperkontakte sind zu vermeiden.
- Die Tische sind im Abstand von 1,50 Metern anzuordnen.
Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Dies bedeutet, dass vor dem Betreten der Gaststätte die Hände gereinigt werden müssen. Entsprechende Möglichkeiten sind zu schaffen. Die Angestellten dürfen die Gasträume nur mit einer Mund-Nasen Schutzmaske betreten. Auch für die Abwicklung der Bezahlung gelten bestimmte Regularien wonach zumindest bestimmte Vorrichtungen zu schaffen sind.
Kronau, 13.05.2020
Autor:Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau |
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