Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai öffnen
Erfreulich rechtzeitig hat das Land Baden-Württemberg die weitere Marschrichtung in Sachen Corona-Beschränkungen in einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Kronauer Krisenstab zeigt sich positiv überrascht. Demnach dürfen sich ab sofort wohl zehn Personen, statt bisher fünf Personen in privaten Räumen treffen. Dazu können noch weitere Personen kommen, sofern sie mit dem Gastgeber in direkter Linie oder als Geschwister verwandt sind oder dem entsprechenden Haushalt angehören. In angemieteten...