Wohnsitzanmeldung in Ladenburg digital möglich
Ladenburg. Ladenburg ist eine von landesweit vier Pilot-Kommunen, die im Auftrag des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Bürgern die Möglichkeit anbieten, sich direkt von zu Hause oder unterwegs digital umzumelden.
Der entsprechende Online-Dienst ist unter www.wohnsitzanmeldung.de erreichbar. Der vollständig digitalisierte Prozess umfasst den gesamten Ummeldevorgang bei einem Umzug – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses.
„Es ist ein Erfolg unserer Digitalisierungsstrategie, dass wir neben Stuttgart, Freiburg und Oberndorf die Einladung erhalten haben, an diesem Pilotprojekt teilzunehmen. Jetzt gilt es, praktische Erfahrungen zu sammeln und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger über diese neue Möglichkeit zu informieren“, freut sich Bürgermeister Stefan Schmutz über diesen neuen digitalen Service.
Der Online-Dienst kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte und einem behördlichen Nutzerkonto oder einer BundID genutzt werden. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
Ebenfalls können die Nutzerinnen und Nutzer die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit kann der Gang zum Bürgerbüro komplett entfallen.
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung hat die Freie und Hansestadt Hamburg als ein Teilprojekt der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Diensten regelt. Jedes Land verantwortet dabei einen bestimmten Bereich und stellt seine Services den anderen Bundesländern zur Verfügung. hät/red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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