Rhein-Pfalz-Kreis
Anzeige- und Prüfpflicht für Heizöltanks
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis informiert, dass Verbraucher ihre Heizöl-Tankanlage regelmäßig von einem Sachverständigen einer anerkannten Organisation prüfen lassen müssen, falls der Tank eine bestimmte Größe überschreitet, in die Erde eingelassen ist oder in einem Wasserschutz- bzw. Überschwemmungsgebiet betrieben wird.
Dabei sind folgende Prüfpflichten einzuhalten:
• Generell müssen alle unterirdischen sowie oberirdischen Heizöltanks über 1.000 Liter der Unteren Wasserbehörde angezeigt und vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden.
• Alle oberirdischen Tankanlagen mit einem Nennvolumen von mehr als 1.000 Litern müssen alle 5 Jahre geprüft werden, wenn Sie in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten stehen (NEU – nach Baujahr gestaffelt).
• Gleiches gilt für oberirdische Tankanlagen mit einem Nennvolumen über 10.000 Litern.
• Erdtanks in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten müssen alle 2 ½ Jahre überprüft werden.
• Erdtanks außerhalb von Schutzgebieten sind alle 5 Jahre zu prüfen.
Die Kreisverwaltung bittet daher alle Heizöltankbesitzer, der Unteren Wasserbehörde die Lagerung von Heizöl anzuzeigen sowie der Prüfpflicht nachzukommen.
Für Rückfragen bezüglich Prüfpflicht, Wasserschutzgebiete, etc. steht die Kreisverwaltung telefonisch unter 0621/5909-4110 oder per E-Mail unter eleonora.lerose@kv-rpk.de zur Verfügung.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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