Ortsgemeinde Heßheim -Umlegungsausschuss-
Beabsichtigte Baulandumlegung "Südwest“ der Ortsgemeinde Heßheim Hier: Schriftliche Anhörung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Bezug auf § 47 Baugesetzbuch
Der Ortsgemeinderat von Heßheim hat am 01.03.2022 für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplans "Südwest" in der Gemarkung Heßheim nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulandumlegungsverfahren angeordnet.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Baulandumlegungsgebiet (teilweise) liegenden Grundstücke werden hiermit mit Bezug auf § 47 BauGB in schriftlicher Form informiert und angehört. Aus verschiedenen Gründen z.B. Erbfolge oder Wohnsitz im Ausland können nicht immer die Eigentümerinnen und Eigentümer ermittelt werden. Setzen Sie sich daher bitte mit uns in Verbindung, wenn Sie nicht von uns schriftlich angehört wurden aber vermuten, dass Sie Beteiligter der o.g. vorgesehenen Baulandumlegung sind.
Bei Fragen können Sie uns schriftlich unter der oben genannten Adresse, per E-Mail unter rheinpfalz@vermkv.rlp.de oder zu den üblichen Bürozeiten (Mo-Do 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) telefonisch unter 06341 149 -1168 kontaktieren. Nach Rücksprache wird Ihnen bei besonderem Bedarf nach vorheriger Terminvereinbarung -unter Beachtung der Hygieneregeln sowie nach den jeweiligen Bestimmungen und Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CeBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz- auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch gegeben.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit dem Datum vom 03.06.2022 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim und im Internet unter https://www.lambsheim-hessheim.de/vg_lambsheim_hessheim/Rathaus & Politik/Bauleitplanung/ in der Rubrik „Baulandumlegung“ veröffentlicht.
Landau in der Pfalz, den 24.05.2022
gez. Theuer
Klaus Theuer
Leiter der Abteilung 3 Bodenmanagement
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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