Kleinniedesheim
Gemeinderat mit Verkehrskonzept und Lärmgutachten auf gutem Weg
Mit Schreiben vom 27. Sept. 2023 teilte der LBM Koblenz dem LBM in Speyer mit, dass die von der Ortsgemeinde beantragte „Schalltechnische Untersuchung des Verkehrslärms“ in Kleinniedesheim auf der L 456 und L 457, die Geschwindigkeit von 30 km/h zulassen könnte. Grundlage für diese Untersuchung ist das vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Verkehrsberuhigungskonzept, sowie der darauf basierenden Beschlüsse. Die Beantragung des Lärmgutachtens erfolgte über den FB III der Verbandsgemeinde. In der Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2023 kündigte Herr Bauer vom FB III bereits durch die Verwaltungsvorlage 2023/0352 mit, dass im IV. Quartal 2023 mit dem Ergebnis der Verkehrserhebung gerechnet werden kann. Für die Bereiche auf der L 453 und L 457 mit Grenzwerterreichung muss nun für die Anordnung von 30 km/h noch die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde beim LBM in Speyer eingeholt werden. Dies hat der LBM Speyer mit Brief vom 10.10.2023 mitgeteilt. Die weiteren Maßnahmen werden nun wie üblich, mit dem FB III der Verbandsgemeinde, abgestimmt.
Die im Sommer im Ort umlaufende Petition „30 km/h“ wurde dem FB III leider erst am 10.10.2023 überreicht und kann hoffentlich die schon länger laufenden Bemühungen der Verkehrsbehörde noch etwas unterstützen.
Dies zur allgemeinen Information.
Mit freundlichen Grüße
Ewald Merkel, Ortsbürgermeister
Uwe Ramspott, 1. Beigeordneter
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.