Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Heiraten in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Neue Regelungen hinsichtlich der standesamtlichen Trauungen
Um den Brautpaaren wieder einen angemessenen Rahmen für deren standesamtliche Trauungen in unserer Verbandsgemeinde zu ermöglichen, bei dem nun auch wieder weitere Angehörige aus dem engen Familienkreis teilnehmen können, wird mit Wirkung der Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.05.2020 die nachfolgende Regelung erlassen.
I.) Standesamt Verwaltungsstelle Lambsheim
Bis auf Weiteres finden die standesamtlichen Trauungen im Bürgersaal statt. Die Bestuhlung wird so vorgenommen, dass zwischen der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten, dem Brautpaar, deren Trauzeugen und den max. 10 weiteren Gästen ein Abstand von 2,00 m besteht. Das Brautpaar und dieser Haushaltsgemeinschaft angehörende Personen können natürlich enger sitzen. Dies gilt auch für die max. 10 weitere Personen, die als Gäste anwesend sind
II.) Standesamt Verwaltungsstelle Heßheim
Wie bisher bereits schon finden die standesamtlichen Trauungen im ehemaligen Sitzungssaal im EG statt. Hinsichtlich der Bestuhlung und somit Teilnehmerzahl gelten die gleichen Regelungen wie beim Standesamt Lambsheim.
III.) Standesamt Schlosspavillon Kleinniedesheim
Der Raum im Schlosspavillon kann zwar durch die zahlreichen Fenster gut belüftet werden, jedoch reicht der Platz unter Einhaltung des Abstandes von 2,00 m nicht 10 weitere Personen aus. Daher erfolgt hier eine Begrenzung der Gäste auf max. 4 weitere Personen. Damit auch dort eine standesamtliche Trauung mit Brautpaar, Trauzeugen und max. 10 weiteren Personen möglich ist, kann bei gutem Wetter in den Außenbereich gegangen werden.
Zu beachtende Punkte:
- Beim Betreten und Verlassen des Standesamts besteht die Pflicht auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Erst wenn alle Personen ihre Plätze eingenommen und somit der Mindestabstand gewahrt wird, kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.
- Auf Grund der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen wird ein Sektumtrunk nach der standesamtlichen Trauung vor Ort nicht zugelassen.
Wir danken bereits jetzt allen Brautpaaren, deren Trauzeugen und Gästen für ihr vernünftiges Handeln und appellieren weiterhin an ihre Besonnenheit.
Zudem wünschen wir Ihnen, dass Sie und Ihre Familien weiterhin gesund bleiben.
Michael Reith Willi Boxheimer Ewald Merkel Gunter Steuer
Bürgermeister 1. Beigeordneter Beigeordneter Beigeordneter
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.