Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Hinweise zur Schulöffnung am 04. Mai 2020 für die Abschlussklassen (4. Klassen) der Grundschulen der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Wir bitten Sie folgendes zu beachten:
- Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung. Es ist sicherzustellen, dass sowohl die Maske als auch das Behältnis täglich hygienisch einwandfrei sind.
- Es sollte jeden Morgen Fieber gemessen und auf die kleinsten Krankheitsanzeichen geachtet werden.
- Zu Hause sollten auch nochmals die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen besprochen werden.
- Schülerinnen und Schüler, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder, etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.
- Bitte teilen Sie in diesem Fall im Sekretariat der Grundschule mit, wenn Ihr Kind weiterhin zu Hause unterrichtet werden soll.
- Wegen der aktuellen Situation besteht auf dem Platz vor den Grundschulen ein Versammlungsverbot.
- Eltern haben sich telefonisch im Sekretariat der Grundschulen anzumelden, damit sie die Grundschule betreten können. Ansonsten gilt ein Betretungsverbot.
Detaillierte Informationen über die Handhabung des Unterrichts an den einzelnen Grundschulen erhalten Sie in gesonderten Schreiben und über die Homepage der jeweiligen Grundschule.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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