Klienniedesheim
Mitgliederversammlung der FWG Kleinniedesheim e.V.
Datum: 10. April 2025
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Ratssaal im Schloss, Großniedesheimer Str. 1, Kleinniedesheim
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Änderung der Satzung aus dem Jahr 2014 (siehe unten)
3. Anpassung des Mitgliedsbeitrags ab 2026
4. Rückblick auf die Kommunalwahlen 2024 durch den 1. Vorsitzenden
5. Bericht des Fraktionssprechers Gunter Jung über die Fraktionsarbeit
6. Bericht der Ortsbeigeordneten aus ihren Geschäftsbereichen
7. Bericht des Ortsbürgermeisters
8. Bericht aus der Arbeit des Verbandsgemeinderats durch Angelika Weber
9. Kassenbericht 2024
10. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstands
11. Neuwahlen
(1) Wahl des Wahlleiters und der Zählkommission
(2) Wahl des 1. Vorsitzenden
(3) Wahl des 2. Vorsitzenden
(4) Wahl des Schriftführers
(5) Wahl des Schatzmeisters
(6) Wahl der Beisitzer
(7) Wahl der Kassenprüfer
12. Verschiedenes
Zu TOP 2 – Änderung der Satzung aus dem Jahr 2014
Präambel
Ergänzung folgender Sätze nach dem letzten Satz:
Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Wenn in dieser Satzung Mitteilungen (aller Art) in schriftlicher Form gefordert werden, so erfüllen auch E-Mails diese Anforderung.
§ 2 - Gemeinnützigkeit
letzter Absatz
Alt: Die Mitglieder erhalten in ihrer diesbezüglichen Eigenschaft keinerlei Zuwendungen aus Vereinsmitteln und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
Neu: Die Mitglieder erhalten in ihrer diesbezüglichen Eigenschaft keinerlei Zuwendungen aus Vereinsmitteln und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen (außer Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen und Jubiläen).
§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
vorletzter Absatz
Alt: Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es innerhalb oder außerhalb des Vereins sich eines den Aufgaben oder dem Ansehen des Vereins schädigenden Verhaltens schuldig macht.
Neu: Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es innerhalb oder außerhalb des Vereins sich eines den Aufgaben oder dem Ansehen des Vereins schädigenden Verhaltens schuldig macht oder mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags in Verzug ist.
letzter Absatz:
Alt: Beschließt der Vorstand den Ausschluss, so ist dieser Beschluss dem Betroffenen binnen eines Monats durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Neu: Beschließt der Vorstand den Ausschluss, so ist dieser Beschluss dem Betroffenen binnen eines Monats schriftlich mitzuteilen.
§ 7 – der geschäftsführende Vorstand
2. Absatz
Alt: Der geschäftsführende Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt.
Neu: Der geschäftsführende Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung im dritten Jahr einer Legislaturperiode für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
vorletzter Absatz:
Alt: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei der vier Mitglieder anwesend sind.
Neu: Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei der vier Mitglieder anwesend sind.
§ 9 – Aufgaben des Vorstandes
2. Absatz, letzter Satz
Alt: Die Niederschriften sind von dem Vorsitzenden und von dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Neu: Die Niederschriften werden durch den Vorsitzenden per E-Mail freigegeben und durch den Schriftführer an den geschäftsführenden und erweiterten Vorstand per E-Mail verteilt.
Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiches Erscheinen und um Vorab-Information, falls eine Teilnahme nicht möglich ist.
gez. Ewald Merkel gez. Jeanette Ihrcke
1. Vorsitzender Schriftführerin
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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