Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügung
Die Infektionszahlen an erkrankten Personen mit dem Coronavirus sinken im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Pfalz-Kreises trotz der bundesweiten einschränkenden Maßnahmen nicht. Deshalb sind erweiterte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus nötig.
Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt daher in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden weitere einschränkende Regelungen. Damit folgt er den benachbarten Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die neuen Regelungen treten ab Mittwoch, 09. Dezember 2020 in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020.
Erweiterte Schutzmaßnahmen sind zum einen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Davon ausgenommen sind
• die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
• Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
• die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
• der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
• Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich „Gassigehen“ (eine Person).
Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein.
Hinzu kommt eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen, wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand gestattet ist.
Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten.
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Ein Verstoß gegen die genannten Maßnahmen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet wird.
Landrat Clemens Körner betont: „Die Infektionszahlen sind zur Zeit beunruhigend hoch, so dass wir uns in der Region dazu gezwungen sehen, weitere einschränkende Maßnahmen zu erlassen. Auch wenn diese drastisch und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sind, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen und unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation.“
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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