LANDESAMT FÜR STEUERN
Steuernummern für Existenzgründer Neu: Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den sogenannten ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Ab dem 01.01.2021 muss der Fragebogen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ,,Mein ELSTER‘‘ (unter www.elster.de) nach Registrierung zur Verfügung:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
In diesen Fällen darf das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung künftig nur noch bei unbilligen Härten in Papierform akzeptieren.
Für die Gründung eines Vereins oder einer Körperschaft nach ausländischem Recht ist der Fragebogen dagegen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abzugeben.
Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung finden sich unter: https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke/sonstige/frageboegen-zur-steuerlichen-erfassung und im Flyer „Existenzgründer“, der sowohl im Internet abrufbar (https://www.lfst-rlp.de/service/broschueren-/-infomaterial) als auch in den Finanzämtern ausgelegt ist.
Für Fragen rund um das Thema Existenzgründung und Steuern stehen zudem die Existenzgründerberatung in den Finanzämtern und die landesweite Info-Hotline der Finanzämter (Tel: 0261-20 179 279) zur Verfügung.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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