Änderungen des Telekommunikationsgesetzes
Mindesttempo für's Internet

Wenn das Internet wieder ruckelt, möchte man verzweifeln | Foto: Jan Vašek/pixabay.com
  • Wenn das Internet wieder ruckelt, möchte man verzweifeln
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Internet. Besoders im ländlichen raum gibt es vielfach noch kein schnelles Internet. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office ist das Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, jetzt hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die Experten der Arag-Versicherung.

Mindesttempo für's Internet

Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der Arag-Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.
Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 Mbit oder mehr haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

Kürzere Laufzeiten für Internetverträge

Die Novelle sieht außerdem vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

Abrechnung für Kabel-Fernsehen nicht mehr über Nebenkosten

Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
Nach Auskunft der Arag-Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

4G Mobilfunkstandard für alle

Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.
Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- beziehungsweise Stadtteils navigiert werden: 
www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte

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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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