Mathias Gillen neuer Schiedsmann in Landstuhl: Einigung herbeiführen

Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt, Schiedsmann Manfred Stahl, Schiedsmann Mathias Gillen, Sandra Degen (Vorsitzende Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen), Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger, Erster Beigeordneter Uwe Unnold (von links)   | Foto: VG Landstuhl
  • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt, Schiedsmann Manfred Stahl, Schiedsmann Mathias Gillen, Sandra Degen (Vorsitzende Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen), Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger, Erster Beigeordneter Uwe Unnold (von links)
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Landstuhl. In der vergangenen Woche wurde Mathias Gillen aus Landstuhl auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates durch Amtsgerichtsdirektor Jan Hornberger zum neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Landstuhl 1 ernannt. Sein Vertreter ist Manfred Stahl aus Trippstadt, der weiterhin für den Schiedsamtsbezirk Landstuhl 2 (früher Kaiserslautern-Süd) zuständig bleibt.
Die Neubesetzung des Schiedsamtes wurde notwendig, da der bisherige Schiedsmann Paul Wüst, der sein Amt über 15 Jahr lang äußerst verantwortungsvoll, engagiert und erfolgreich ausübte, im Juni 2022 verstarb. Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger und Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt hoben die Leistungen von Paul Wüst besonders hervor: „Ihm gilt unser großer Dank und unsere Anerkennung, wir ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.“

Dem neuen Schiedsmann Mathias Gillen dankten Hornberger und Dr. Degenhardt für seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes und wünschten ihm für seine neue Aufgabe eine glückliche Hand und viel Erfolg. Herrn Manfred Stahl dankten sie für die geleistete Mehrarbeit durch die zuletzt zusätzlich zu den Geschäften im eigenen Schiedsamtsbezirk 2 vertretungsweise übernommenen Dienstgeschäfte für den Schiedsamtsbezirk 1.

Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig älter als 30 Jahre und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsfrau oder der Schiedsmann die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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