Verkehrsunfallflucht mit verletzter Fußgängerin in Maxdorf
Zeugen gesucht
Maxdorf. Am 27. Januar, zwischen 7.40 und 7.45 Uhr, befuhr ein rotes Auto den Heideweg in Richtung Hauptstraße in Maxdorf. An der Kreuzung Heideweg / Sohlstraße bog der Autofahrer nach links in die Sohlstraße ab. Hierbei übersah er eine Fußgängerin, die die Sohlstraße bereits überquerte. Bei dem Unfall wurde die Fußgängerin verletzt. Der Autofahrer fuhr in Richtung Bleichstraße weiter, ohne sich um die Verletzte zu kümmern. Der Autofahrer ist augenscheinlich zwischen 20 und 25 Jahre alt und trug eine rote Jacke.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pwmaxdorf@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Hinweis
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Helfen sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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