Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Das elektronische Formular zur Beantragung der Briefwahl

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Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019

Hiererhalten Sie das elektronische Formular zur Beantragung der Briefwahl.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Der Wahlschein kann aber auch mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; die Wählerverzeichnisnummer und die Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter zur Verfügung (siehe oben).

Der Antrag kann auch per E-Mail an wahlen@mutterstadt.de gerichtet werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.

An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, sowie bei plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Autor:

Michael Hemberger aus Mutterstadt

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