Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Letzte Tipps für die Bürgermeisterwahl am 05. März 2023
Am Sonntag, 05. März 2023 findet in der Gemeinde die Wahl des Bürgermeisters statt. Ein Muster des Stimmzettels ist nachfolgend abgedruckt.
So wird gewählt: Die Stimmabgabe erfolgt mit einem amtlichen Stimmzettel in den Wahllokalen. Auf dem Stimmzettel wird ein Bewerber gekennzeichnet. Dies erfolgt durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere eindeutige Weise.
Wahlbenachrichtigung: Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Mutterstadts wurden in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhielten eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl am 05. März 2023.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, muss sich beim Wahlamt im Rathaus, Zimmer 204 vergewissern, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, um eine nachträgliche Eintragung zu veranlassen. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch wählen.
Wahllokale: Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist der zuständige Wahlraum und Stimmbezirk angegeben. In Mutterstadt wurden vier Stimmbezirke gebildet, dazu kommen noch drei Briefwahlstimmbezirke.
Wählen per Briefwahl: Wer verhindert ist, in seinem Stimmbezirk zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen und damit Briefwahlunterlagen bekommen. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antragsformular abgedruckt. Briefwahlanträge können bis zum 03. März 2023, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt im Rathaus gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 05. März, noch bis 15 Uhr erfolgen.
Briefwahlunterlagen: Für die Briefwahl sind folgende Hinweise zu beachten: Die Briefwahlunterlagen dürfen nur an den Antragsteller persönlich ausgehändigt oder per Post oder Bote zugestellt werden. An einen anderen als den Wahlberechtigten dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Das Briefwahlergebnis wird von den Briefwahlvorständen ermittelt und festgestellt, die im Rathaus, Oggersheimer Str. 10, im 2. OG, ab 16.30 Uhr tagen.
Die Ergebnisermittlung im Briefwahlvorstand ist wie in den anderen Wahllokalen auch, öffentlich.
Am Wahlsonntag sind insgesamt 80 Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen und im Rathaus im Einsatz, damit die Wahl organisatorisch und personell bewältigt werden kann.
Bitte gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie die Möglichkeit, den Bürgermeister in einer Urwahl selbst zu wählen.
Autor:Michael Hemberger aus Mutterstadt |
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