Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Umwidmung der Gartenstraße zur Fahrradstraße

Foto: Gemeinde Mutterstadt
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Dies soll zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen!

Die Gemeindeverwaltung und die Gremienmitglieder in Mutterstadt sehen in der Ausweisung der Gartenstraße als Fahrradstraße einen Schritt zur Gewinnung von Erfahrungen mit diesem Straßentypus – auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer in dafür ausgewählten Bereichen.

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Auf dieser Grundlage und auf Empfehlung des kommunalen Gremiums für Verkehrsfragen wurde die Gartenstraße Ende März durch Anbringen von entsprechender Beschilderung und Piktogrammen in eine Fahrradstraße umgewidmet.

Da Fahrradstraßen noch nicht so weit verbreitet sind, möchte die Verwaltung darüber informieren, wie eine Fahrradstraße zu erkennen ist, und welche Verkehrsregeln bei der Nutzung laut StVO eingehalten müssen:

Kurz zusammengefasst gilt in der Fahrradstraße:
• Vorrang für Radfahrer
• Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
• Rechtsfahrgebot für alle Verkehrsteilnehmer
• Rechts-vor-Links-Regel gilt nach wie vor für alle Verkehrsteilnehmer
• Tempo-30-Regel für alle Verkehrsteilnehmer
• Überholen mit 1,50 m Mindestabstand erlaubt
• Parken in erlaubten Bereichen weiterhin möglich

Foto: Gemeinde Mutterstadt
Das ist das Verkehrsschild für die Fahrradstraße in der Gartenstraße, frei für PKW, Motorräder und Anliegerfahrzeuge.  | Foto: Gemeinde Mutterstadt
Autor:

Michael Hemberger aus Mutterstadt

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