Kommunalwahlen 2019
Information zum Stimmzettelmuster für die Mutterstadter Gemeinderatswahl
Der hier veröffentlichte Stimmzettel enthält ebenso wie der Originalstimmzettel die Bewerber, die sich um ein Mandat im Gemeinderat bewerben. Sie können sich deshalb bereits jetzt mit den einzelnen Bewerbern vertraut machen und damit am 26. Mai 2019 Ihre Entscheidung zügig treffen.
Sie haben so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind, also 28 Stimmen.
Sie können Ihre Stimmen wie folgt abgeben:
Vergabe von Einzelstimmen
Dabei können Sie einzelne Bewerber in den verschiedenen Wahlvorschlägen ankreuzen. Sofern Sie Kandidaten besonders fördern wollen, können Sie diesen bis zu drei Stimmen geben. Wichtig ist, dass Sie insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben, als Ratsmitglieder zu wählen sind.
Vergabe von Einzelstimmen bei gleichzeitiger Kennzeichnung eines Wahlvorschlages
Wenn Sie nicht alle Ihre Stimmen einzeln auf Bewerber in einem oder mehreren Wahlvorschlägen verteilen wollen, können Sie, um Ihr Stimmkontingent auszuschöpfen, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen. Die nicht von Ihnen unmittelbar an einzelne Bewerber vergebenen Stimmen werden in diesem Fall den Bewerbern im angekreuzten Wahlvorschlag von oben nach unten zugeteilt.
Vereinfachte Stimmabgabe
Sie können auch nur einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen. In diesem Fall nehmen Sie den angekreuzten Wahlvorschlag unverändert an. Dies hat zur Folge, dass der Wahlvorstand bei der Stimmenauszählung allen Bewerbern des von Ihnen angekreuzten Wahlvorschlages von oben nach unten eine Stimme zuteilt. Sind Bewerber mehrmals aufgeführt, erhalten sie entsprechend ihrer Mehrfachbenennung zwei bzw. drei Stimmen zugeteilt.
Darüber hinaus können Sie auch in einem angekreuzten Wahlvorschlag Bewerber streichen. In diesem Fall erhalten die gestrichenen Bewerber keine Stimme zugeteilt.
Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie …
- mehr als einen Wahlvorschlag ankreuzen, ohne gleichzeitig Einzelstimmen zu vergeben,
- in mehreren Wahlvorschlägen Einzelstimmen vergeben und dabei die Ihnen zur Verfügung stehende Stimmenzahl (28 für den Gemeinderat) überschreiten,
- auf dem Stimmzettel Zusätze, Bemerkungen anbringen.
Hinweis:
Die Wahlen am 26. Mai beginnen um 8 Uhr. Die Kommunalwahlen und die gleichzeitig stattfindende Europawahl enden um 18 Uhr.
Briefwahlunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus bis 24.05.2014, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag noch bis 15.00 Uhr.
Die Wahlergebnisse für Mutterstadt
werden noch am Wahlabend (Europa und Bezirkstag) bzw. am Montagnachmittag (Kreistag und Gemeinderat) im Internet unter www.mutterstadt.de veröffentlicht.
Autor:Michael Hemberger aus Mutterstadt |
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