MdB Gutting mit eindringlichem Aufruf:
Es fehlt an Saisonarbeitskräften
Oberhausen-Rheinhausen/Bruchsal. „Wir müssen unserer Landwirtschaft in Zeiten höchster Not beistehen“, so lautet der Appell des Wahlkreisabgeordneten Olav Gutting. „Sollen unsere Ernten insbesondere im Sonderkulturbereich scheitern, weil es wegen der Coronakrise an Saisonarbeitskräften fehlt?“, so fragt der Parlamentarier, der auch in seinem Wahlkreis mit Landwirten zu tun hat, die ihn und die Regierung um Hilfestellungen bitten, ja geradezu anflehen.
Er stehe voll und ganz hinter dem eindringlichen Aufruf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die mahnt, die Lebensmittelversorgungkette in Takt zu halten und die Aufrechterhaltung der Versorgung zu gewährleisten.
Landwirte, gerade im Sonderkulturbereich, sind stark auf die Mitarbeit von Saisonarbeitskräften angewiesen In diesem Monat werden rund 30.000 Saisonarbeitskräfte benötigt. Im Mai steigt der Bedarf auf etwa 85.000 an: nicht nur die die Ernten, sondern auch für die Pflanzungen. Die meisten Helfer kamen bislang aus Polen und Rumänien.
Es zeichne sich ein massiver Engpass an Arbeitskräften ab, was enorme Auswirkungen auf unsere Urproduktion hat, ist in Berlin zu hören. „Ein Einsatz wäre vielleicht eine Möglichkeit für verschiedene Gruppen, etwa Studenten oder Menschen in Kurzarbeit, und damit eine Chance für die gesamte Branche“, meint Gutting. In Deutschland haben jetzt Verbände und Landwirtschaftsministerium Internetplattformen aufgesetzt, um Betriebe und Freiwillige zu vermitteln. Das neue deutsche Jobvermittlungsportal für Erntehelfer (www.daslandhilft.de) werde durchaus rege in Anspruch genommen.
Doch Ziel müsse sein, mit den verantwortlichen Politikern und in erster Linie mit Innenminister Horst Seehofer eine Lösung zu finden, dass Saisonkräfte – zumindest ein Teil - unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen doch noch kommen können.
Gutting macht darauf aufmerksam, dass Saisonarbeitskräfte nunmehr bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tagen (bisher 70 Tage) sozialversicherungsfrei ausüben dürfen. Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft werden bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Auch wird die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtert.
Autor:Werner Schmidhuber aus Waghäusel |
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