Auf Wunsch des Odenheimer Ortschaftsrats
Bauleitplanung „Röte III“ soll modifiziert werden
Östringen. Mit einstimmigem Beschluss plädierte der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung für eine Änderung des Bebauungsplans „Röte III“ in Odenheim und folgte damit einer Empfehlung des Ortschaftsrats.
Anlass für die beabsichtigte Modifizierung des ursprünglich 1982 in Kraft getretenen Bauleitkonzepts ist ein Neubauvorhaben im Plangebiet, das nach dem derzeit geltenden Satzungsrecht zunächst nicht ohne weiteres verwirklicht werden könnte.
In dem von einer starken Hanglage am nördlichen Siedlungsrand geprägten Wohnbauquartier ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich lediglich ein Vollgeschoss zulässig. Für die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nimmt das geltende Baustatut insoweit bisher auf die Berechnung von Vollgeschossen nach der Landesbauordnung 1980 Bezug und legt dazu bestimmte einzuhaltende Sockel- und Traufhöhen fest.
Durch die Umorientierung des Bebauungsplans auf die Vorgaben der aktuellen Landesbauordnung mit der dortigen veränderten Berechnung von Vollgeschossen wäre das aktuell in der Prüfung befindliche Bauvorhaben hingegen prinzipiell umsetzbar.
Nachdem im Quartier „Röte III“ in der Vergangenheit schon etliche Wohnhäuser über baurechtlich zulässige Befreiungen verwirklicht werden konnten, soll der Planungsrahmen für das Gebiet nun nach dem vom Gemeinderat erteilten Auftrag unter Berücksichtigung der bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen als Ganzes im städtebaulich vertretbaren Rahmen weiterentwickelt werden. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden der Bauherrschaft des aktuell in Rede stehenden Neubauvorhabens auferlegt. br
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