Katzbach und Kapellenbach brauchen in Odenheim mehr Platz
Schutz vor Hochwasser
Östringen. Einstimmig gutgeheißen wurde jetzt vom Östringer Gemeinderat der vom Hügelsheimer Fachingenieurbüro Wald + Corbe ausgearbeitete Planentwurf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang des Katzbachs und Kapellenbachs in der Ortslage Odenheim.
Damit verbunden beauftragte das Stadtparlament die Verwaltung damit, in Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern den Erwerb der an den Gewässerläufen gelegenen Grundstücke und Grundstücksteile, die für die erforderliche Aufweitung der Bachprofile benötigt werden, weiter voranzubringen. Außerdem beschloss die Bürgervertretung eine Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts zur Umsetzung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im Bereich des Katzbachs und Kapellenbachs.
Die in einer früheren Phase der
planerischen Vorbereitungen als Option in Betracht gezogene Herstellung von zwei großen Hochwasserrückhaltebecken am Katzbach und Kapellenbach oberhalb von Odenheim stellt keine zielführende Alternative zum innerörtlichen Hochwasserschutz dar, das wurde bei der Sitzung des Gemeinderats nun nochmals ausführlich erläutert.
Selbst beim Bau beider Bassins mit einem Fassungsvermögen von 62.000 Kubikmetern beziehungsweise 30.000 Kubikmetern und einer Dammhöhe von jeweils vier Metern müssten für einen auf ein sogenanntes hundertjähriges Regenereignis ausgelegten Schutz von Odenheim dennoch weitere ergänzende Maßnahmen im Siedlungsgebiet selbst ergriffen werden.
Obendrein wäre bei einer solchen Variante mit deutlich höheren Kosten zu rechnen, denn jedes der beiden Hochwasserrückhaltebecken wird von den Planern mit Baukosten von bis zu zwei Millionen Euro veranschlagt und zudem würde die regelmäßige Unterhaltung der Becken mit jährlich rund 20.000 Euro zu Buche schlagen. Nach alledem, so war bei der Sitzung zu hören, sei eine solche Alternative weder genehmigungs- noch förderfähig.
Das nun vom Gemeinderat gebilligte Konzept, den notwendigen Hochwasserschutz unmittelbar im Odenheimer Siedlungsgebiet herzustellen, sieht demgegenüber in den dafür geeigneten Abschnitten von Katzbach und Kapellenbach bedarfsgerechte Aufweitungen des Gewässerquerschnitts vor, die auch mit einer deutlichen Aufwertung von Ökologie und Erscheinungsbild der Bachläufe einhergehen.
Neu gebaut werden müssen darüber hinaus unter anderem die Brücke über den Katzbach an der Utestraße, die Brücke über den Kapellenbach im Baugebiet Bergwiese sowie mehrere Durchlässe. Außerdem soll der Kapellenbach, der momentan am östlichen Ortseingang in einer Verdolung verschwindet, auf einer Länge von 370 Metern offengelegt werden. Im städtischen Haushalt sind für das Projekt Aufwendungen von 2,46 Millionen Euro veranschlagt.
Ortsvorsteher Gerd Rinck (SPD) hielt fest, dass sich der Odenheimer Ortschaftsrat bereits mehrfach ausführlich mit dem Vorhaben befasst und nach sorgfältiger Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte die Verwirklichung des von Verwaltung und Fachplanern vorgeschlagenen Konzepts als notwendig erachtet habe.
Bürgermeister Felix Geider gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass ähnlich wie schon vor einigen Jahren im Kernort nun bald auch im Stadtteil Odenheim auf Basis der vorliegenden Planung eine deutliche Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht werden könne. Mit Blick auf das Gefahrenpotential für große Teile des Odenheimer Siedlungsgebiets richtete der Rathauschef an die Eigentümer der zur Bachaufweitung erforderlichen Grundstücke den Appell, die benötigten Flächen für das Projekt zur Verfügung zu stellen.
Über das besondere Risiko von Hochwasserlagen mit erheblichen Schäden hinaus birgt die gegenwärtige Situation für Odenheim auch weitere konkrete Nachteile. So sind in den rechtskräftigen Hochwassergefahrenkarten des Landes auch im Odenheimer Siedlungsbereich Überflutungsflächen ausgewiesen, auf denen keine baulichen Veränderungen oder Neubebauungen möglich sind. Bei dort schon vorhandenen Gebäuden stellen sich überdies zunehmend Fragen der Versicherungsfähigkeit.
Nach erfolgreichem Abschluss der Gespräche über den Erwerb der Flächen, die zur Verbesserung des innerörtlichen Hochwasserschutzes erforderlich sind, kann die Stadt die wasserrechtliche Genehmigung für die vorgesehenen Maßnahmen beantragen. Sofern allerdings mit allen Eigentümern der für das Projekt unverzichtbaren Grundstücke eine Einigung erzielt werden kann, kommt es hingegen zu einem Planfeststellungsverfahren, das durchaus mit weiteren zeitlichen Verzögerungen verbunden sein könnte.
Schließlich hat die Stadt zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens - auf Basis der wasserrechtlichen Genehmigung beziehungsweise der Planfeststellung - die dementsprechenden Förderanträge beim Land zu stellen und ist die zur Umsetzung erforderliche detaillierte Ausführungsplanung zu erarbeiten. cob/br
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