Zwei Betrugsfälle in Otterstadt
Abgezockt im Internet
Otterstadt. Zwei Geschädigte aus Otterstadt meldeten sich in den zurückliegenden Tagen bei der Polizei und erstatteten Anzeige wegen Internetbetrug.Eine 32-jährige Otterstädterin bestellte bereits am 1. Februar von einer Instagram-Influenzerin überzeugt, auf einer Internetseite einen Lockenstab. Trotz der Überweisung des Kaufpreises von 300 Euro wurde die Ware nicht an sie geliefert.
Ein 78-jähriger Otterstädter erhielt eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens über 40 Euro. Diese wurden auf eine offene Forderung eines bei "Audible" bestellten Hörbuchs gestützt. Ein solches hatte der Geschädigten jedoch niemals geordert. Offensichtlich verschafften sich Unbekannte rechtswidrig Zugang zu seinem Amazone-Konto und bestellten dort das Hörbuch. Hinweise auf mögliche Täter liegen derzeit nicht vor.
Die Polizei rät von Spontankäufen vermeintlicher Schnäppchen im Internet ab. Informieren Sie sich vorab immer über den Händler, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale. Nutzen Sie kostenfreie Programme ("Web of Trust" oder "Abzockschutz"): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf. Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug schützen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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