Nach der Rüge durch den Rechnungshof Baden-Württemberg
Doch noch Hoffnung für die Kollerfähre?
Otterstadt. Der Kollerfähre droht das Aus. Diese Meldung hat in den vergangenen Tagen für reichlich Diskussionen gesorgt. Schließlich verbindet die Fähre seit 1834 Brühl auf der rechten Rheinseite mit der linksrheinischen Kollerinsel, die aber auf Gebiet der Gemeinde Brühl liegt und somit zivil- und hoheitsrechtliches Eigentum des Landes Baden-Württemberg ist. Unter anderem wurde eine Onlinepetition initiiert, die den Fortbestand der Fähre zum Ziel hat.
Der Rechnungshof Baden-Württemberg hatte erklärt, dass er deren Betrieb „als Ausflugsfähre nicht als Aufgabe des Landes sieht“ und er daher dem Finanzministerium Baden-Württemberg rät, „den Fährbetrieb nach Ablauf der bestehenden Zusagen aufzugeben“. Der Betrieb durch das Land sei unrentabel: Allein zwischen 2013 und 2017 habe die Fähre ein Minus von rund 740.000 Euro verursacht.
Doch jetzt widerspricht das Ministerium Berichten, nach denen dasLand den Betrieb der Kollerfähre ab Ende 2020 einstellen will. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte: „Das Land will den Betrieb der Kollerfähre nicht einstellen. Die Verbindung garantiert eine gute Erreichbarkeit der Kollerinsel und ist ökologisch und wirtschaftlich wichtig für die Region."
Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums: Die Landesregierung hat in ihrem Entwurf des nächsten Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 die Betriebsmittel für die Fähre vorgesehen. Dieser Entwurf wurde vor gerade einer Woche beschlossen. Der Landtag von Baden-Württemberg wird im Dezember über den Haushalt 2020 und 2021 entscheiden."
Allerdings sei es richtig, dass das Land mit der kommunalen Seite das Gesprächüber die Kostenverteilung gesucht habe. "Der Betrieb der Fähre betrifft auch lokale Belange wie der Naherholung, die nicht zu den Finanzierungsaufgaben des Landes zählen", heißt es aus dem Ministerium.
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