Bundespolizei im Einsatz
Zugunfall, Streckensperrung, Körperverletzung

Einsatz der Bundespolizei bis Pirmasens. Vom Zugunfall bis Körperverletzung alles dabei / Symbolfoto | Foto: Bundespolizei
  • Einsatz der Bundespolizei bis Pirmasens. Vom Zugunfall bis Körperverletzung alles dabei / Symbolfoto
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Bundespolizei. „Eine Zugfahrt, die ist lustig, eine Zugfahrt, die ist schön …“ oder mit Arbeit für die Bundespolizei verbunden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Illegaler Waffenbesitz. Dazu noch Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzarbeit, illegaler Aufenthalt in Deutschland sowie ein Zugunfall mit Vollsperrung. Die Beamten hatte alleine am Mittwochabend, 3. November, zwischen Mainz und Pirmasens einiges zu tun.

Illegaler aggressiver Schwarzarbeiter

Los ging es gegen 21.16 Uhr in Mainz. Dort wurde ein 27-jähriger Marokkaner im Hauptbahnhof Mainz durch Bundespolizisten kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle konnte er keine Dokumente vorweisen, die seinen Aufenthalt legitimieren. Er war nur im Besitz eines spanischen Aufenthaltstitels, welcher nur in Verbindung mit seinem marokkanischen Reisepass Gültigkeit hatte. Eine Recherche in den polizeilichen Datenbanken verlief diesbezüglich ohne weitere Erkenntnis.

Auffallend war, dass der 27-Jährige Arbeitskleidung trug. Bei seiner vorherigen Befragung gab der Marokkaner zunächst an, von der Arbeit zu kommen, widerrief seine Aussage aber unmittelbar darauf. Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Bundespolizisten die Kontaktdaten einer Arbeitsvermittlung bei ihm. Einen Arbeitsvertrag konnte der 27-Jährige aber nicht vorweisen.

Von Beleidigung bis Körperverletzung

Das alles hatte zur Folge, dass ihn die Beamten mit zur Polizeidienststelle nehmen wollten. Dann schlug die Stimmung des Marokkaners in Aggressivität um und lautstarke Beleidigungen und Drohungen folgten, denen er mit einem Schraubenzieher gegenüber den Beamten Nachdruck verleihen wollte. In Folge dessen wurde er fixiert und gefesselt. Während er immer wieder versuchte, sich durch Umherschlagen aus der bundespolizeilichen Maßnahme zu lösen. Dieses Verhalten setzte sich auch im Verlauf der weiteren Bearbeitung auf der Dienstelle des Bundespolizeireviers Mainz fort.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie der Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz werden dem 27-jährigen Marokkaner zur Last gelegt. Entsprechende Strafverfahren wurden von der Bundespolizei eröffnet.



Zugunfall zwischen Böblig und Mußbach

Ein Zugunfall gegen 21.38 Uhr forderte erneut die Beamten der Bundespolizeiinspektion. Auf der Bahnstrecke zwischen dem Haltepunkt Böblig und Mußbach war eine Regionalbahn mit drei Wildschweinen kollidiert. Der Zugführer stoppte die Weiterfahrt nach den Unfall am Haltepunkt Mußbach.

Aufgrund der deutlich wahrnehmbaren Kollision wurde die Regionalbahn dann vor Ort auf Beschädigungen überprüft und – da zunächst unklar war, um welche Art Hindernis es sich gehandelt hatte – die Strecke abgesucht und die Unfallursache auch gefunden. Anscheinend war der Zug mit drei Wildschweinen zusammengestoßen, die tot auf bei den Gleisen lagen. Die verendeten Tiere wurden entfernt. Die Zugtstrecke war deshalb von 21.40 bis 22.46 Uhr voll gesperrt.

Grenzfahndung bis Pirmasens

Darüber hinaus waren im Rahmen der Grenzfahndung mit Unterstützung der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit Koblenz am Mittwoch verschiedene Kontrollstellen im Bereich der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern eingerichtet.

Ein 39-jähriger Bosnier wurde so kontrolliert. Der Mann war zwar im Besitz einer bosnischen Fahrerlaubnis, weil er sich aber schon längerfristig in Deutschland aufhielt, hatte diese ihre Gültigkeit verloren. Er hätte nach den ersten sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. Aus diesem Grund erwartet den 39-jährigen Bosnier ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 
Weiter wurde im Bereich Bahnhof Pirmasens Nord ein 24-jähriger Syrer als Fahrzeugführer festgestellt. Bei der Nachschau im Auto konnten die Beamten ein Pfefferspray auffinden, für welches er keine Berechtigung besaß. Aus diesem Grund erwartet diesen jetzt ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

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Autor:

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