„Kita in Zeiten des Fachkräftemangels – zwischen Regel- und Notbetrieb“
Am 10.07.2023 fand, organisiert von den Kreiselternausschüssen Südwestpfalz und Kaiserslautern sowie den Stadtelternausschüssen Kaiserslautern und Pirmasens, eine Online-Veranstaltung zum Thema „Kita in Zeiten des Fachkräftemangels – zwischen Regel- und Notbetrieb“ statt.
An dieser Schulung nahmen insgesamt 130 Personen teil - hauptsächlich verteilt auf Eltern, Elternausschüsse, Stadt- und Kreiselternausschüsse, Träger sowie Einrichtungsvertreter.
Nach der kurzen Vorstellung der Veranstalter führte Karin Graeff, Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP (LEA), in einem knapp zweistündigen kurzweiligen Vortrag durch die verschiedenen, stellenweise komplexen Themenbereiche. Hauptpunkte waren der Maßnahmeplan, die Mangelverwaltung und die Erwartungshaltung. Wichtig war hier klarzustellen, dass es nicht die eine Lösung und den einen Verantwortlichen gibt, man vielmehr zusammen mit allen Akteuren lösungsorientiert arbeiten müsse.
Um Lösungen zu finden sollte man zunächst Ideen überhaupt zulassen und nicht direkt auf Abwehrhaltung schalten. Nachdem erste Ideen gesammelt wurden, ist es essentiell sich Informationen einzuholen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ergeben sich möglicherweise neue Fragen, diese wiederum sind Ausgangspunkt für weitere Gespräche. Zum Schluss geht es dann um die Umsetzung. Hier ist auch der Kita-Beirat ein wichtiges Instrument. Dieser kann zudem in organisatorischen Dingen eingeschaltet werden, wenn es etwa darum geht aufgrund des Aufrechterhaltens des Dienstbetriebs Urlaube oder Fortbildungen der ErzieherInnen zu verschieben, Überstunden anzuhäufen, etc.
Der Maßnahmeplan ist ein Gemeinschaftswerk, in Kooperation mit dem Träger, der Einrichtung selbst, dem Elternausschuss und dem Kita-Beirat. Der Maßnahmeplan ist anhörungspflichtig durch den Elternausschuss, d.h es hat eine rechtzeitige und umfassende Informationen sowie Anhörung der Elternvertretung zu erfolgen, bevor sich Träger und Einrichtungsleitungen eine eigene finale Meinung gebildet haben. Auch beim Thema Evaluation ist der Elternausschuss zu hören.
Ein wichtiges Werkzeug ist auch die Dienstplangestaltung. Es sollte früh feststehen, wer welche Urlaubszeiten hat und ggf. Fortbildungsmaßnahmen.
Ein wesentlicher Beitrag zur Problemlösung sind Vertretungskräfte. Vereine, Ehemalige der Kitas, Studenten, Schüler, sogar Tagesmütter könnten dazu beitragen, fehlende Kräfte zu ersetzen sowie die Kita-Teams zu unterstützen und zu entlasten (zum Beispiel beim An- und Ausziehen helfen, Händewaschen gehen, zusammen aufräumen, kleinere Verwaltungsaufgaben); denn nicht jede Aufgabe in der Einrichtung ist Sache von ErzieherInnen. Es gibt jedoch Dinge, welche nur durch die Fachkräfte erledigt werden dürfen, wie z. B. Toilettengänge mit den Kindern, Windeln wechseln, Elterngespräche führen. Vertretungskräfte können momentan bis zum Jahr 2028 befristet eingesetzt werden. Grundsätzlich ist aber die Einstellung von Fachkräften immer zu bevorzugen. Gemäß Gesetz müssen immer zwei Fachkräfte in einer Kita vor Ort sein müssen, dies wurde jedoch für die Randzeiten bereits ein wenig aufgeweicht. Den Vertreterpool sollte man nicht im unbegrenzten Rahmen durcheinander ausschöpfen. Denn Kinder brauchen Bezugspersonen. Da ist es kontraproduktiv, wenn bei Inanspruchnahme des Vertreterpools immer wieder neue Kräfte eingesetzt werden, die die Einrichtung und die Kinder nicht kennen.
Potentielle Vertreterkräfte sollen aktiv angeworben werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, über den Personalschlüssel hinaus einzustellen. Hier kann eine Hilfestellung durch den Städte- und Gemeindebund erfolgen. Positiv wäre es auch, Vertretungskräfte bis 2028 so zu begeistern, dass sie sich danach als Fachkraft weiterbilden lassen möchte. Es gibt tatsächlich Träger, die unterstützen solche Weiterbildungen bzw. bei guten Noten werden sogar die gesamten Kosten übernommen.
Zum Schluss lässt sich sagen, dass die Kita nicht nur ein Ort sein sollte, an dem man seine Kinder einfach nur abgibt und wieder abholt. Die Träger haben Aufgaben zu erfüllen, diese kann man nicht nur auf die Einrichtungen und ErzieherInnen übertragen. Der Träger ist verpflichtet, darüber zu wachen. Zudem sollten die Aufgaben in einer Einrichtung ganz klar verteilt sein: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sollen von einer Hauswirtschaftskraft erledigt werden, Verwaltungsaufgaben durch den Träger und die fachliche Einschätzungen durch das entsprechende Fachpersonal.
Im Anschluss an den Vortrag von Karin Graeff gab es noch eine kleine Fragerunde, in der Fragen, welche im Laufe aufkamen, ausführlich beantwortet wurden.
Autor:Kreiselternausschuss Südwestpfalz aus Pirmasens-Land |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.