Stellungnahme
Kreiselternausschuss Südwestpfalz stellt klar

Foto: eigenes Bild

Herr Spitzer und das Kreisjugendamt müssen ihrer Verantwortung nachkommen

Wie die Pirmasenser Zeitung in ihrem Artikel „Heftige Kritik an der Arbeit des Jugendamts“ am 4. August 2023 berichtete, bewertet der Erste Kreisbeigeordnete Herr Spitzer den Antrag des Kreiselternausschusses Südwestpfalz (KEA SWP) als Angriff auf das Kreisjugendamt.
Diesen Vorwurf weist der KEA SWP deutlich zurück. „Wir haben uns als Elternvertreter in unserem Antrag lediglich auf gesetzlich verbriefte Rechte unseres Gremiums und der Erstellung der jährlichen Bedarfsplanung berufen. Fachliche sowie rechtliche Regelungen, wie sie das Kita-Gesetz (KiTaG) und dazugehörige Landesverordnungen, wie die KiTaGEMLVO oder die KiTaGAVO festlegen, werden schlichtweg im aktuellen Bedarfsplanungsprozess ignoriert“, führt die Vorsitzende des KEA SWP Silke Heft in einer Stellungnahme des KEA SWP aus.
„Wir möchten, dass eine fachlich korrekte Bedarfsplanung im Jugendhilfeausschuss besprochen und verabschiedet wird. Herr Spitzer vergisst leider in seinen Ausführungen, dass es völlig eindeutig und klar ist, dass der komplette Bedarfsplanungsprozess jährlich zu durchlaufen ist. Das schreibt § 19 Kitagesetz RLP klar und unmissverständlich so vor. Die Verwaltung ist nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zwingend verpflichtet, sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Seine Ausführungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses lassen jedoch erkennen, dass der Verwaltungsprozess offensichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Im Rahmen dieses Prozesses hat eine Benehmensherstellung mit den freien und kommunalen Trägern sowie eine Beschlussfassung im JHA stattzufinden, denn nicht die Verwaltung ist "das Jugendamt" alleine, sondern der Jugendhilfeausschuss und Verwaltung gemeinsam. Im Rahmen dieses Prozesses hat jährlich per Gesetz auch eine Anhörung des KEA zu erfolgen“. Weder eine entsprechende Behandlung im Jugendhilfeausschuss noch eine Anhörung des KEA hat für die aktuelle Bedarfsplanung stattgefunden, noch ist sie veröffentlicht. „Herr Spitzer befindet sich folglich nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich mit seinen Vorwürfen gegenüber dem KEA auf sehr dünnem Eis“, so die Vorsitzende des KEA.
Die von Herrn Spitzer im Artikel aufgeführten Quoten stellen weiterhin lediglich einen Teil der Fakten heraus. Hier wird sich im Detail auf die Betreuungsquoten, die eben nur den quantitativen Teil der Bedarfsplanung unterstreichen, berufen. Ebenso wird sich auf die Quoten von U3-Plätzen sowie dem Betreuungsangebot für Schulkinder bis 14 Jahre bezogen. Sieht man sich jedoch eine für Kitas deutlich gewichtigere Kohorte der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren des Statistischen Landesamtes an, rutscht der Landkreis Südwestpfalz anhand der Erhebung zum Stichtag 01.03.2022 unter den Landesdurchschnitt. Warum wird dieser Fakt nicht erwähnt? Im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe Kita ist folglich im Landkreis noch deutlich Luft nach oben. „Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundsätze der Transparenz bei der Bedarfsplanung im Landkreis einzuhalten“, so Silke Heft.
Hinsichtlich der Elternmitwirkung zeichnet sich im Übrigen ein deutlich negativeres Bild als bei den Daten des Statistischen Landesamtes, auf die sich Herr Spitzer beruft. Der Landkreis Südwestpfalz hat nicht nur als letzter der insgesamt 41 Jugendamtsbezirke in ganz RLP ein überörtliches Gremium der Elternmitwirkung wählen lassen, dies geschah auch nur auf deutlichen Nachdruck des Landeselternausschusses RLP, sondern verwehrt den gewählten Elternvertretern nun auch noch gesetzlich verbriefte Rechte. Wenn diese Rechte per Antrag im JHA eingefordert werden, ist dies kein Angriff auf das Jugendamt, sondern lediglich ein unnötiger Hinweis auf die Elternrechte, die leider in der Südwestpfalz den Verantwortlichen noch nicht ausreichend bekannt sind.
Der Verweis auf Kreiszuwendungen zu Bauprojekten bei Kitas wird von Seiten des KEA begrüßt, obwohl man ganz klar betonen muss, dass der Kreis bei den Zuwendungen lediglich seiner Pflicht nachkommt. „Wir als KEA wünschen uns ein eben solches Pflichtbewusstsein von Seiten der Verwaltung in Bezug auf die Elternmitwirkungsrechte. Weder der Jugendhilfeausschuss noch unser Elterngremium wurde rechtskonform eingebunden. „Für die Rechte der Familien im Landkreis werden wir auch weiterhin einstehen. Da unser Antrag trotz einer eindeutigen Rechtslage abgelehnt wurde, werden wir nun die Landrätin anrufen, um den Beschluss als rechtswidrig zu beanstanden“, schließt die Vorsitzende des KEA ab.

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Autor:

Kreiselternausschuss Südwestpfalz aus Pirmasens-Land

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